Hallo zusammen,
aus reiner Interesse hätte ich mal folgende Frage: Die Notenanforderungen für die Justiz in BW liegen aktuell bei 8 P. Jetzt gibt es auch hier mit der Formulierung "in der Regel" eine Art Öffnungsklausel. Meine Frage ist, ob auch die Standortwahl diese Öffnungsklausel tangieren kann? Ich vermute mal, dass gerade im OLG Karlsruhe die Bezirke der LG Mosbach und Waldshut-Tiengen (wahrscheinlich das unbeliebteste LG) besonders unbeliebt sind . Wenn man nun bei der Bewerbung gerade zu den Wunsch äußert, in einer von diesen Bezirken anzufangen, kann dies dazu führen, dass die 8 P. geringfügig unterschritten werden können? Oder sind die 8 P. prinzipiell einfach als Grenze notwendig um überhaupt eingeladen zu werden und bei einer sehr unbeliebten Standortwahl erhöht dies einfach immens die Wahrscheinlichkeit, dort auch hinzukommen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen,
Liebe Grüße
Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
Das fragst du am besten bei der Justizverwaltung BW direkt nach. Die sind dort sehr zugänglich und finden solchen Nachfragen auch nicht "schlimm".
- thh
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
Im Blick dürften dabei v.a. besondere Qualifikationen stehen, die mit der juristischen Ausbildung an sich nicht unmittelbar zu tun haben und daher von den Examensnoten nicht abgedeckt sind.Jura_Freiburg hat geschrieben: ↑Montag 10. Juli 2023, 15:25 aus reiner Interesse hätte ich mal folgende Frage: Die Notenanforderungen für die Justiz in BW liegen aktuell bei 8 P. Jetzt gibt es auch hier mit der Formulierung "in der Regel" eine Art Öffnungsklausel.
Halte ich für weniger wahrscheinlich, auch wegen der generellen Versetzbarkeit der Proberichter einer- und der Möglichkeit, sich von dort wegzubewerben andererseits, aber fragen kostet ja nichts.Jura_Freiburg hat geschrieben: ↑Montag 10. Juli 2023, 15:25Meine Frage ist, ob auch die Standortwahl diese Öffnungsklausel tangieren kann?
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
ich habe jetzt wie von OJ11988 vorgeschlagen eine Mail verschickt. Ich habe recht schnell eine nette Antwort erhalten. Weil dies vllt. auch anderen helfen kann, teile ich mal die Erkenntnis mit: Der nette Herr meinte, dass von der Regeleinstellungsvoraussetzung "im Einzelfall geringfügig nach unten abgewichen werden kann, wobei auch die örtliche Flexibilität ein Kriterium darstellen kann".
Ich schlussfolgere mal, dass die "Flexibilität" in dem Sinne zu verstehen ist, dass man auch an eher unbeliebten Standorte geht. Inwieweit dies jedoch ins Gewicht fällt weiß ich nicht und ist denke ich auch kaum feststellbar.
Ich schlussfolgere mal, dass die "Flexibilität" in dem Sinne zu verstehen ist, dass man auch an eher unbeliebten Standorte geht. Inwieweit dies jedoch ins Gewicht fällt weiß ich nicht und ist denke ich auch kaum feststellbar.
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
Statistisch gesehen ist der OLG-Bezirk Stuttgart der weniger attraktive (Grund wohl: ländlicher Raum), so dass die Einstellungsschnitte dort regelmäßig niedriger liegen als im OLG-Bezirk Karlsruhe (Quelle: div. Prüfertagungen des LJPA BW). Ob das auch die individuellen Notenschwellen absenkt, kann ich daraus nicht ableiten, ist aber jedenfalls nicht unwahrscheinlich (Alternative: OLG-Bezirk Stuttgart bekommt im Schnitt weniger gute Kandidaten, weicht aber nicht stärker nach unten ab).
Unabhängig davon schadet es sicherlich nicht, auch innerhalb des OLG-Bezirks nicht zu wählerisch zu sein; zu starke Abweichungen nach unten wird aber wohl auch das Land BW nicht akzeptieren (niedrigste mir bekannte Einstellungsnote: 2x 7,x, mit längerer Berufserfahrung). Realistischerweise wird man ohne einschlägige Berufserfahrung wohl nur unter 7,5 gehen, wenn man sehr verzweifelt ist; schon unter 7,7 würde ich es für eher heikel halten.
Unabhängig davon schadet es sicherlich nicht, auch innerhalb des OLG-Bezirks nicht zu wählerisch zu sein; zu starke Abweichungen nach unten wird aber wohl auch das Land BW nicht akzeptieren (niedrigste mir bekannte Einstellungsnote: 2x 7,x, mit längerer Berufserfahrung). Realistischerweise wird man ohne einschlägige Berufserfahrung wohl nur unter 7,5 gehen, wenn man sehr verzweifelt ist; schon unter 7,7 würde ich es für eher heikel halten.
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
Mein Ausbilder damals (der die Einstellungssituation seinerzeit sehr gut kannte, weil er lange in das Thema involviert war):
"Wenn Sie sagen, Sie möchten ans Landgericht Waldshut-Tiengen, dann wird unser Kollege ein Pokerface bewahren und Ihnen sagen 'das können wir bestimmt einrichten', aber innerlich knallen bei ihm die Champagnerkorken."
Ob das aber notentechnische Abweichungen nach unten ermöglicht, kann ich nicht beurteilen. Ich kann mir vorstellen, dass das in einer Situation, wo die Entscheidung schwerfällt, das Zünglein an der Waage sein kann. Aber wenn die Notengrenzen um ein erhebliches Maß verfehlt werden, dann ist damit die Bewerbung wahrscheinlich nicht zu retten. Problem: was "erheblich" ist, kann Dir hier leider niemand mit Sicherheit beantworten.
"Wenn Sie sagen, Sie möchten ans Landgericht Waldshut-Tiengen, dann wird unser Kollege ein Pokerface bewahren und Ihnen sagen 'das können wir bestimmt einrichten', aber innerlich knallen bei ihm die Champagnerkorken."
Ob das aber notentechnische Abweichungen nach unten ermöglicht, kann ich nicht beurteilen. Ich kann mir vorstellen, dass das in einer Situation, wo die Entscheidung schwerfällt, das Zünglein an der Waage sein kann. Aber wenn die Notengrenzen um ein erhebliches Maß verfehlt werden, dann ist damit die Bewerbung wahrscheinlich nicht zu retten. Problem: was "erheblich" ist, kann Dir hier leider niemand mit Sicherheit beantworten.
- Urs Blank
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Re: Justiz in Baden-Württemberg: Noten & Standortwahl
Die OLG-Bezirke in BW sind natürlich auch selten dämlich zugeschnitten...
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."