Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
Muss leider sagen, dass ich das 1.Examen so gerade einmal bestanden habe, währenddessen das Ref eigentlich recht gut gelaufen ist.
Deswegen meine Frage: Haben die Prüfer in der mündlichen Prüfung die Prüfungsakte aus dem 1.Examen vor sich liegen und können da in die einzelnen Noten reinschauen?
Ich habe in einem anderen Bundesland das 1.Examen geschrieben, somit müsste also die Akte extra angefordert werden, machen die das?
Gruß,
Johannes
Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Könnte es sein, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage in der JAO deines Landes geben müsste und wenn ja, hast du eine solche RGL gefunden?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Der Umstand, dass du das 1. Examen gerade so bestanden hast, dürfte sich doch auch ohne Weiteres aus deiner Personalakte ergeben. Dein Examenszeugnis wirst du doch sicher vorgelegt haben.
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