Hallo an alle,
ich Frage mich, welche Rechtsnatur eine Geldleistung einer Behörde hat, die auf einem Leistungsbescheid beruht.
Der Leistungsbescheid ist ja ein Verwaltungsakt. Als was würdet ihr die Auszahlung des Geldes ansehen? Ist diese auch als Verwaltungsakt zu klassifizieren, weil dadurch konkludent geregelt wird, dass die Behörde nichts mehr schuldet?
Ich würde mich sehr über eure Rückmeldung freuen!
Habt noch einen schönen restlichen Sommer!
Stefan
Rechtsqualität Geldleistung
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