Noten für BGH/BVerfG Abordnung
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Noten für BGH/BVerfG Abordnung
Gibt es für die Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum BGH und BVerfG eine Notengrenze, die man typischerweise überschreiten sollte oder kommt es auf die Staatsexamensnoten nicht mehr an?
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Re: Noten für BGH/BVerfG Abordnung
Also, viele der Kandidaten sind (auch) an wissenschaftlicher Vertiefung besonders interessiert, haben daher oftmals promoviert und werden idR über recht gute Examina verfügen. Das dürfte aber in der Natur der Sache liegen und nicht mehr als eine statistische Größe sein. Irgendwelche Notengrenzen existieren nicht, weder formal noch "hinter vorgehaltener Hand". Es muss letztlich plausibilisiert werden, warum ein Richter x diesen Weg gehen möchte und sollte, weshalb dieser Weg also zum beruflichen Lebenslauf passt. Dies kann u.a. der Fall sein, weil x sein wissenschaftliches Interesse neben dem Richterberuf durch aussagekräftige Publikationen untermauert hat (so mehrere der mir persönlich bekannten Kandidaten), aber auch dadurch, dass x als Richter durch besonders gründliche, gedankenreiche, wissenschaftlich "informierte" Urteilbegründungen einem Gerichtspräsidenten y aufgefallen ist. Es geht, in einem etwas abgewandelten Dworkin'schen Sinne, also um "fit", welcher durchaus sehr unterschiedlich begründbar ist.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Noten für BGH/BVerfG Abordnung
Vielen Dank!