Hallo,
ich habe eine Frage zum Beginn mit wissenschaftlichen Publikationen in juristischen Fachzeitschriften.
Wie kann man als Student beginnen, in juristischen Zeitschriften zu publizieren?
Ist das allein überhaupt realistisch, oder sollte man das auf jeden Fall gemeinsam mit einem Professor/Lehrstuhl-Team in Angriff nehmen? Und falls ja, welche Zeitschriften sind für studentische Publikationen geeignet? Gibt es ggf. auch Law Journals oder juristische Blogs an bestimmen Universitäten, die deutschlandweite Einsendungen annehmen?
Falls hier jemand seine Erfahrungen zum Beginn des Publizierens teilen mag, würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Wie erste Publikationen in JuS, JA, Law Journals etc. veröffentlichen?
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Re: Wie erste Publikationen in JuS, JA, Law Journals etc. veröffentlichen?
Ich habe einfach auf eigene Faust drauflosgeschrieben und das fertige Manuskript dann - mit höflichem Anschreiben - auf eigene Faust an eine thematisch in Frage kommende Zeitschrift geschickt. Meiner Erfahrung nach sind die immer an Material interessiert und werden ein gutes Manuskript nicht allein deshalb ablehnen, weil es von einem Studenten kommt. Die Unterstützung durch Lehrstuhl etc. hilft sicher, vor allem darin, im Vorfeld abzuklopfen, ob überhaupt Interesse an dem Thema besteht. Aber essentiell ist es nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Wie erste Publikationen in JuS, JA, Law Journals etc. veröffentlichen?
Und zum Thema Auswahl der Zeitschrift: Das würde ich thematisch angehen. Also verwaltungsrechtliche Beiträge in eine Verwaltungsrechtszeitschrifg, solche die sich dediziert an Studenten richten an JuS und Jura etc. Je treffender der Beitrag thematisch zum Profil der Zeitschrift passt, desto höher die Chancen.
Eine Ausnahme zu alledem mag die thematisch nicht sehr eingeengte und sehr renommierte NJW sein. Da kommt man ohne street cred kaum rein, egal zu welchem Thema.
Eine Ausnahme zu alledem mag die thematisch nicht sehr eingeengte und sehr renommierte NJW sein. Da kommt man ohne street cred kaum rein, egal zu welchem Thema.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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