Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Moderator: Verwaltung
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Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
Muss leider sagen, dass ich das 1.Examen so gerade einmal bestanden habe, währenddessen das Ref eigentlich recht gut gelaufen ist.
Deswegen meine Frage: Haben die Prüfer in der mündlichen Prüfung die Prüfungsakte aus dem 1.Examen vor sich liegen und können da in die einzelnen Noten reinschauen?
Ich habe in einem anderen Bundesland das 1.Examen geschrieben, somit müsste also die Akte extra angefordert werden, machen die das?
Gruß,
Johannes
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
Muss leider sagen, dass ich das 1.Examen so gerade einmal bestanden habe, währenddessen das Ref eigentlich recht gut gelaufen ist.
Deswegen meine Frage: Haben die Prüfer in der mündlichen Prüfung die Prüfungsakte aus dem 1.Examen vor sich liegen und können da in die einzelnen Noten reinschauen?
Ich habe in einem anderen Bundesland das 1.Examen geschrieben, somit müsste also die Akte extra angefordert werden, machen die das?
Gruß,
Johannes
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Könnte es sein, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage in der JAO deines Landes geben müsste und wenn ja, hast du eine solche RGL gefunden?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Der Umstand, dass du das 1. Examen gerade so bestanden hast, dürfte sich doch auch ohne Weiteres aus deiner Personalakte ergeben. Dein Examenszeugnis wirst du doch sicher vorgelegt haben.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Ich versteh nicht, was labert ihr
- thh
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Das ist offenkundig - und möglicherweise der Grund für das Ergebnis in der Ersten Juristischen Prüfung.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
In den Gesetzen der Prüfungsämter steht nichts, also fordern die wohl keine Akte an.
Was hat das jetzt mit dem Ergebnis zu tun, was hast du denn für eine Note?
Hast du überhaupt Abitur?
Was stimmt mit dir nicht
Was hat das jetzt mit dem Ergebnis zu tun, was hast du denn für eine Note?
Hast du überhaupt Abitur?
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Das würde ich in deinem Fall für alles andere als "natürlich" halten.johannesauskiel hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 14:51Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Ich habe im Studium Lauche wie dich regelmäßig geschlagen. Dünn, unsportlich, Brille, so stelle ich mich dich vorfamulus hat geschrieben: ↑Samstag 23. September 2023, 22:58Das würde ich in deinem Fall für alles andere als "natürlich" halten.johannesauskiel hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 14:51Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
- famulus
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
*dir?johannesauskiel hat geschrieben: ↑Sonntag 24. September 2023, 11:04Ich habe im Studium Lauche wie dich regelmäßig geschlagen. Dünn, unsportlich, Brille, so stelle ich mich dich vorfamulus hat geschrieben: ↑Samstag 23. September 2023, 22:58Das würde ich in deinem Fall für alles andere als "natürlich" halten.johannesauskiel hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 14:51Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Weird flex bro. Würde Fokus eher auf Lernen legen, wenn dir die Examensergebnisse wichtig sind.johannesauskiel hat geschrieben: ↑Sonntag 24. September 2023, 11:04Ich habe im Studium Lauche wie dich regelmäßig geschlagen. Dünn, unsportlich, Brille, so stelle ich mich dich vorfamulus hat geschrieben: ↑Samstag 23. September 2023, 22:58Das würde ich in deinem Fall für alles andere als "natürlich" halten.johannesauskiel hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 14:51Ich bin im Ref und schreibe bald schriftliche Klausuren. Und dann folgt natürlich die mündliche Prüfung vor dem Tribunal.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Was flex Bro, lernst du immer oder was. Chill mal lieber wenn du gesund bleiben willst und keine leute später schädigen. Außerdem kann das nicht Ziel sein immer nur stressen und wenig schlafen.
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
das würde ich nicht auf mir sitzen lassen, zeigs ihnen!
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Niveauoffensive hier?
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Netter Versuch, aber auch bei einem Versäumnis- und Endurteil (hinsichtl. unschlüssiger Inkassokosten) bleibt es bei einer 0,5 Gebühr (VV 3105 Abs. 1 Nr. 2). Das unechte VU folgt rechtlichem Gehör, nicht einem „Termin“,
außerdem kann es gar nicht entfristen
außerdem kann es gar nicht entfristen
- scndbesthand
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Re: Liegt beim 2.Examen die Prüfungsakte aus dem 1.Exmamen vor?
Alder, was labersch Dujohannesauskiel hat geschrieben: ↑Montag 25. September 2023, 14:05 Netter Versuch, aber auch bei einem Versäumnis- und Endurteil (hinsichtl. unschlüssiger Inkassokosten) bleibt es bei einer 0,5 Gebühr (VV 3105 Abs. 1 Nr. 2). Das unechte VU folgt rechtlichem Gehör, nicht einem „Termin“,
außerdem kann es gar nicht entfristen
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