Mieter A hat mit Vermieter B einen Mietvertrag auf Mindestens 24 Monate, mit Verzicht auf vorzeitiger Kündigung.
Mieter: kündigt die Wohnung aufgrund von Sonder kündingskecht(neuer Arbeitsplatz 100km entfernt) per Email, mit einem eingescannten Brief als PDF im Anhang.
Vermieter lehnt Kündigung ab, aufgrund nicht selbst unterschrieben Unterschrift (obwohl diese eingescannt wurde).
Mieter ist schon aus der Wohnung raus und und hat mehrmals versucht eine Erklärung zu bekommen warum die Unterschrift nicht akzeptiert wird. Zum späteren Zeitpunkt fällt auf das Mieter vergessen hat den Grund in der Kündigung zu erwähnen. Zählt die erste Ablehnung der Kü digung?
Mieter hat die Miete nicht bezahlt, da er diese von der Kaution Zahlen wollte. 3 monate später sagt der Vermieter er habe keine Kündigung erhalten und trotz wissen durch email, das Vermieter nicht mehr in der Wohnung ist und schlüssel übergeben will, führ der Vermieter eine Räumungsklage durch. Ist diese rechtens ?
Mietrecht
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Re: Mietrecht
Doppelposts sind auch nicht erlaubt. Grad mitten in der Nacht muss man halt mal warten auf die Freigabe...
Geschlossen.
Geschlossen.