Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Finio_16
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Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von Finio_16 »

Guten Morgen,
ich lese mir gerade die Lösung von unserem einem bereits besprochenen Fall durch und stehe gerade etwas auf der Leitung.
Grob zusammengefasst geht es um Käufer K, der einen Gebrauchtwagen kauft und auf der Rückfahrt merkt, dass dieser einen Motorschaden hat. Er benötigt den Wagen dringend, fordert deshalb gleich am nächsten Tag den Verkäufer V zur umgehenden Behebung des Schadens auf. V meldet sich 2 Wochen nicht, weshalb K den Wagen bei der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lässt.
Nun will K die 2000 Euro von der Reparatur von V zurückhaben.

Mein erster Gedanke bezüglich der Anspruchsgrundlage war Aufwendungsersatz (da er die Reparatur mehr oder weniger freiwillig vorgenommen hat) und nicht Schadensersatz. Ich habe schnell herausgefunden, dass es sich hier aber um einen Anspruch auf Schadensersatz handelt.

Ich habe bereits meine Tutoren nach einer Erklärung gefragt, mit deren Antwort war ich aber nicht sonderlich zufrieden.
Könnte mir jemand nochmal erklären was genau unter einer „unfreiwilligen Vermögenseinbuße“ beim Schadensersatz dann am Ende gemeint ist, damit ich den oben genannten Fehler zukünftig vermeiden kann? Vielleicht sehe ich auch gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ::oops:

Danke schonmal im voraus!
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scndbesthand
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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von scndbesthand »

Der Schaden ist der Motorschaden. Dieser ist unfreiwillig erlitten worden. Schadensersatz ist der zur Behebung des Motorschadens erforderliche Geldbetrag. Dass der Käufer das Geld „freiwillig“ an den Reparateur übergeben und übereignet hat, ist unerheblich und lediglich ein Kennzeichen der Übertragung von Sachen durch Rechtsgeschäfte.

Eine Aufwendung wäre zB in folgendem Fall gegeben: Im Vertrauen auf die weitere Verwendbarkeit lässt der Käufer eine nicht wertsteigernde Verzierung an dem gekauften Auto anbringen, zB ein Flammenmuster an den Kotflügeln, das der Käufer zwar total chic findet, welches der Markt aber nicht mit einer Wertsteigerung honoriert. Der Wagen erleidet aufgrund eines mangelbedingt eintretenden Motorschadens einen Totalschaden. Für ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug müssten die Kosten der Verzierung erneut aufgewendet werden.
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Finio_16
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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von Finio_16 »

Das Flammenbeispiel hat mir geholfen das Chaos in meinem Kopf etwas zu sortieren. Ich denke ich verstehe jetzt den Unterschied ganz gut:
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. :)
Joshua
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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von Joshua »

Ich würde empfehlen, nicht bzw. jedenfalls nicht allein semantisch vorzugehen, da man sich sonst leicht in den Gesetzesbegriffen verheddert.

Nota bene: Auch Mängelbeseitigung geht mit "Aufwendungen" einher; s. § 637 BGB: "(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert."

Besser ist mE immer die strikte "Anspruchsgrundlagenmethode", ggf. nach dem Ausschlussprinzip, bei Orientierung am jeweiligen Wortlaut.

Also:

- K beseitigt den Mangel selbst (bzw. lässt ihn durch einen Dritten beseitigen). Also Selbstvornahme? Nein, denn keine AGL im Kaufrecht (anders ggf. im Werkvertragsrecht, s. § 637 BGB).
- Aufwendungsersatz, § 284 BGB (über die Verweisung im Kaufrecht)? Nein, passt vom Wortlaut nicht: "Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden." Die Mängelbeseitigung hat K gerade nicht im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht - ganz im Gegenteil!
- Bleibt nach alledem nur Schadensersatz, hier: statt der Leistung, § 281 BGB.

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scndbesthand
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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von scndbesthand »

Ja, mein Beispiel bezog sich - ohne dass ich die Normen explizit mitzitiert habe - auf § 284 BGB und § 281 BGB. „Später“ im Werkvertragsrecht liegen die Dinge wieder ein bisschen anders, wie Joshua ausgeführt hat. Für das grundlegende Verständnis zu Beginn des Studiums hilft Semantik hier schon.
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Joshua
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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von Joshua »

Ja, du hast recht - Beispiele aus dem "Kernbereich" sind immer auch ein Wissensfundament. Insofern können meine Ausführungen gerne als Ergänzung verstanden werden.

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Re: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

Beitrag von Finio_16 »

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung bezüglich der „Anspruchsgrundlagenmethode“. Ich werde versuchen diese zukünftig im Kopf durchzugehen bevor ich mit der Falllösung anfange. :)
Das Beispiel war in Ergänzung super zur Veranschaulichung.
Danke für die Hilfe und ein schönes Wochenende.
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