"Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Streithammel
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"Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Julia Roberts, eine Jugendfreundin von Steve Jobs, möchte keinen neuerlichen Kontakt, teilt ihm das per Handy mit und blockiert ihn.

Steve Jobs wird ihr anschließend genau drei Jahre im Stile eines Schlagersängers wie Roland Kaiser gelegentlich, alle paar Woche oder Monate per Facebook schreiben, insgesamt 42 Seiten in drei Jahren.

Er wird dort nicht blockiert, bekommt keine erneuten Kontaktverbote und auch keine Antworten, drei Jahre lang.

Außerdem wird er Patient der wissenden Mutter von Julia Roberts, einer Zahnärztin.

Nach dem plötzlichen, ungeahnten Tod der Mutter, macht er die ferne Wohnadresse ausfindig und begegnet Julia Roberts offline.

Sie flippt extrem aus und erstattet Anzeige wegen Nachstellung mit Strafantrag.

13 Monate weiß Steve Jobs nichts von der Anzeige (sehr lange Bearbeitungszeit) und meldet sich während dieser Zeit gar nicht mehr, da Juia Roberts extrem ausgeflippt war, außerdem wohnt sie inzwischen mit dem Vater ihrer neuerlichen Tochter. Game over.

Nach den drei Jahren Facebook, während derer auch Julias Schwester von Steve kontaktiert wurde und zwei unbeantwortete Geschenke gemacht wurden, damals überreicht an neutrale Zahnärztin, und den anschließenden 13 Monaten ohne Wissen von der Anzeige wird Steve Jobs wegen mehrjähriger Nachstellung per Facebook und ungebetenem Besuch zu 150 Tagessätzen verurteilt, obwohl es weder Bedrohungen noch Beleidigungen gab, nur eine subjektive Angst um die Tochter von Julia Roberts.

Steve Jobs, der sich privat oft Max Humboldt nennt, hatte zwischenzeitlich Zweifel an der Mutterschaft, da auf hochauflösenden Fotos kein Schwangerschaftsbauch erkennbar und schrieb in schlechtem Scherz: Hiermit erkenne ich die Vaterschaft an.

Der tatsächliche Vater heißt zufällig fast genauso wie sich Steve Jobs privat nennt, Max von der Leyen. Deswegen hatte sich Steve Jobs manchmal angesprochen gefühlt, während Julia Roberts umgekehrt dachte, Steve Jobs würde sich nach dem echten Vater boshaft so nennen.

Gibt es in der Praxis überhaupt wirklich eine Nachstellung ohne Bedrohung, ohne Beleidigung, wenn eine Verehrung nicht gerade extrem penetrant wird ?

Allein die Dauer macht doch keine schwere Nachstellung.
Das Gericht sah es anders.
Im Zweifel gegen den Angeklagten, Bananenrepublik Köln
Julia
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Julia »

Aha. Lustig. Und was ist der Sinn dieses Posts?
Streithammel
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Da niemand bedroht oder nennenswert beleidigt (lediglich nett gemeint als Halbjuristin) wurde, find ich das Kölner Strafmaß trotz der Dauer der "Nachstellung" als unangemessen hart. Steve Jobs hat immer darauf geachtet, seiner Jugendfreundin Julia Roberts nicht auf die Nerven zu gehen, was der Mutter Zahnärztin auch auffiel.

In Sachsen wäre Steve Jobs, bin ich mir sicher, mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage davon gekommen, weil er sich 13 Monate nicht mehr gemeldet hatte, ohne von der total unnötigen Anzeige überhaupt zu wissen,

Einige Missverständnisse waren in der Ähnlichkeit zwischen Steve Jobs' Nickname Max Humboldt und dem bürgerlichen Namen Max von der Leyen begründet, beide Parteien fühlten sich durch den ähnlichen Namen der anderen Partei geneckt, dabei war es einfach nur ein dummer Zufall.
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thh
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von thh »

Julia hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2023, 21:47 Aha. Lustig. Und was ist der Sinn dieses Posts?
Vermutlich derselbe wie hier: https://www.juraforum.de/forum/t/238-sc ... er.739770/
Julia
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Julia »

Meine Güte, was ein Schwätzer. Wenn ich das nur lesen muss, kann ich auch jede Maßnahme zur Unterbindung dieses Geschwalls nachempfinden. Das arme Opfer, und das arme Gericht. So Angeklagte machen ja auch immer richtig Spaß.
Streithammel
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

thh hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2023, 12:17
Julia hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2023, 21:47 Aha. Lustig. Und was ist der Sinn dieses Posts?
Vermutlich derselbe wie hier: https://www.juraforum.de/forum/t/238-sc ... er.739770/
Ertappt. ;)

Mir ging es hier im Forum punktuell darum, wie ich die Wenig- oder Nichtberücksichtigung des selbstständigen Ruhegebens zu bewerten habe.

In verschiedensten Small Talks erzähle ich nämlich zwanghaft immer wieder von der Kölner Sache und ernte dafür großes Un-Verständnis für das Kölner Gericht. Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass Leute denken irgendwas wird schon gewesen sein. Wenn man schon davon erzählt, will man sie auch auf die richtige Bahn lenken.

Außerdem muss ich mich ja auch selbst davon abhalten, Opferella als Bestrafung wirklich mal nachzustellen.
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famulus
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von famulus »

Gruselig. Du solltest dir woanders als in Foren Hilfe suchen - und wenn dann eher in medizinischen. Und das ist ausnahmsweise nicht mal als Boshaftigkeit gemeint.
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Streithammel
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Mir fehlte der Vorsatz,

der zu einer von der Kölner Justizmafia, deren Mitglied sie ja sogar selbst ist, fabulierten Nachstellung gehört.

Ich wollte sie einfach mal besuchen (3 Jahre vorbereitet durch meine netten, wenn auch nicht besonders nachgefragten, Nachrichten im Stile eines Peter Maffay) und mir ihr Theaterspiel, von dem mir ihre Mutter als meine neue Zahnärztin berichtete, anschauen um dann, wie in der älteren Vergangenheit öfter von ihr vorgeschlagen, sicher auch mal bei ihr zu übernachten um an alte Zeiten anzuknöpfen oder vielleicht auch gemeinsam in einen Urlaub zu fahren.

Don't ask if you are crazy. Ask if you are crazy enough !

Mit ihrem wilden Kölner Geschrei auf der Straße und dem für mich nach Missverständnissen noch immer neuen Lebenspartner-Namen, Kindesvater, an der Türklingel, der tatsächlich höchst zufällig - darin lag wohl auch das größte Missverständnis - meinem ebenso für sie neuen Nickname frappierend ähnelt, hatte sich das dann beim Offline-Aufeinander-Treffen alles plötzlich rundum erledigt.

Eine Nachstellung wäre es gewesen, wenn ich dann wieder noch ein mal aufgetaucht wäre.

Ich habe aber nix mehr von mir hören lassen, außer im Facebook das Foto von einem Tagesmutter-Angebot in ihrer Nähe.

Blöderweise schrieb ich unter das finale Facebook-Foto "Danke, Tagesmutti-Name", als wenn ich sie kennen würde, das war sicherlich blöd.

Ich würde die Kölner Justizmafia natürlich nicht mit der Hamas vergleichen wollen, aber als friedliebend würde ich sie auch nicht bezeichnen.

Köln ist, und dort besonders das Juristenviertel, in dem sie wohnt, ein extrem fremder Kulturkreis, der mich denken macht, dass ich sicherlich meinen winzigen Wehr-Etat drastisch erhöhen muss.

Vielen Dank und ciao,
Euer friedliebender Streithammel Taurus, der Streithammel (Doppelname muss so sein)
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famulus
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von famulus »

Dir fehlte nicht der Vorsatz - dir fehlt allenfalls das Verständnis, was Vorsatz bedeutet. Das alles hier hat deinen wirren und pseudolustigen (tatsächlich sind sie eher besorgniserregend bis angsteinflößend) Schilderungen nach zu urteilen weniger mit Juristerei zu tun als mit Pathologie. Einsichtsfähigkeit, Empathie und Selbstreflexion scheinen dir völlig zu fehlen. Es deutet einiges darauf hin, dass du schlichtweg im Knast landen wirst, wenn du dir nicht professionelle Hilfe suchst und dich auf deine eigentlichen Probleme mal offen einlässt.
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Streithammel
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Okay, falls ich unbedingt was lernen soll, dann eben, dass ich doch nicht so gut in anderer Leute Köpfe hineinschauen kann und seltsame Kontaktverbote, die es zum Glück selten gibt, ernster nehmen solle.

Ja, leider, Einsichtsfähigkeit, Empathie und Selbstreflexion scheinen heutigen Juristen, wie sie eine ist, in der Tat völlig zu fehlen, besonders in Köln und im Internet.

Beim, nach vielen Jahren, ersten und einzigen Offline-Aufeinandertreffen bis zur Hauptverhandlung schrie sie statt erstmal Hallo zusagen sofort los, dass ich abhauen solle.

Genau, das habe ich sofort gemacht und auch gesagt, dass ich nicht wieder kommen würde. So war dem auch, bis ich 13 Monate später, nach 13 Monaten Funkstille meinerseits, von der Anzeige erfuhr.

Ich vermute, sie ist damals einfach zu der Anwältin unmittelbar neben dem Amtsgericht gegangen und wollte zunächst lediglich, überflüssigerweise ein Kontakt-Verbot erwirken.

Die Anwältin und das Amtsgericht ungefähr 8 Meter daneben haben daraus eine drei-jährige Nachstellung konstruiert, die es so nicht ansatzweise gegeben hat, in dem sie die Reihenfolge der indirekten Kontakte und solcher über Dritte vertauscht haben.

Ich hatte im letzten der drei Jahre Nachstellung mit der Mutter Zahnärztin, die mich im Wissen um meine Person aufgenommen hatte, ein ganz normales, neutrales, nicht freundschaftliches aber freundliches Verhältnis, und ging ja davon aus, dass Mutter und Tochter miteinander kommunizieren und sich absprechen würden, was sicher auch so war.

Erst nach dem x-ten kleinen Zahnarzttermin habe ich dann doch mal energisch nachgefragt, wann ich die Tochter denn mal endlich zu Gesicht bekomme und ob sie nicht mal etwas kooperativer sein könne, um uns das zu ermöglichen.

Danach war die Zahnärztin Mutter leider plötzlich tot, was mir natürlich auch empathievoll leid tat.

Kurz vor ihrem für mich völlig unerwarteten Tod nahm die Zahnärztin freundlich ein Geschenk für ihre Tochter entgegen, und zwei Tage später habe ich es doch noch geschafft, von ihr zu Lebzeiten blockiert zu werden, als ich ihr schrieb, wie sexy ich ihre Schwester, also die Tante von Opferella, noch finden würde.

Theoretisch kann die Tochter Opferella auf Besuch in Sachsen das Handy der Mutter übernommen haben um mich zu blockieren, aber ich muss schon zugeben, ich glaube, es war die Mutter selbst und ich war, ohne den baldigen Tod zu ahnen, echt richtig sauer, dass sie per Handy nicht annähernd so nett war wie von Angesicht zu Angesicht im Patientenverhältnis. Deshalb habe ich ihr einen kritisierenden Privat-Brief geschrieben, der tatsächlich dem Gericht vorgelegt wurde.

Mein sie kritisierender Privat-Brief an die Mutter Zahnärztin, in dem ich auch eine WhatsApp-Blockade durch die Tochter zugegeben habe, hat mir als Beweisstück vor Gericht das Genick gebrochen.

Ich hatte den Brief verdrängt, eigentlich wusste ich, dass er dem Gericht vorliegt. Da hätte ich mich geschickter verteidigen können, weil der Brief hätte ja von der hinterlistigen Tochter provoziert gewesen sein können, wenn sie das Handy der Mutter entführte, um mich zu blockieren. :) Ich bin eben zu ehrlich. :)

Okay, falls ich unbedingt was lernen soll, dann eben, dass ich doch nicht so gut in anderer Leute Köpfe hineinschauen kann und seltsame Kontaktverbote, die es zum Glück selten gibt, ernster nehmen solle. Von meinen stetig zunehmenden Zweifeln an der Mutterschaft wegen unsichtbarem Schwangerschaftsbauch machte ich erst in diesem Privat-Brief an die Mutter erste Andeutungen. Eigentlich auch egal, will damit nur sagen, dass ich mich von der Tochter Opferella die ganze Zeit geneckt und veralbert fühlte und auf eine positive Aufklärung hoffte.

Das erklärt meine beharrliche Ausdauer als rockiger Schlagersänger im Facebook. Ich will gar nicht behaupten, das mein eigenes Verhalten nicht zumindest auch äußerst komisch war.

Ich war mir meiner früher oder später eintretenden Unwiderstehlichkeit eben viel zu sicher.

So, jetzt ist aber gut, danke und ciao
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famulus
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von famulus »

Du wirst mit deinen Inhaltsdarstellungen aus den oben genannten Gründen niemanden überzeugen. Die interessieren auch absolut keinen. Schon aus dem Stil deiner gruseligen, einseitigen Pamphlete wird für jeden gesunden Menschen klar, dass die Entscheidungen gegen dich die einzig richtigen Maßnahmen sein können - dass da also letztlich eine Person vor jemandem wie dir geschützt werden muss. Wenn dir das nicht eines Tages - wie auch immer - selbst aufgeht, wird es mit dir wahrscheinlich kein gutes Ende nehmen.
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Ich verbitte mir nun wirklich so einen unerzogenen Tonfall,
der unangemessen ist, schon weil Sie mich überhaupt nicht kennen.

Vor mir muss sicher niemand geschützt werden, wie man schon daran erkennen könnte, dass ich nach erstmaliger Aufforderung sofort unverzüglich, ohne Diskussion und nachhaltig - ich wusste 13 Monate nichts von einer Anzeige - das Weite gesucht habe.

Die Reste des Rechtsstaates und allgemein die Zivilisation müssen allerdings vor Kölner Juristen und ihren Schwestern und Brüdern im Geiste geschützt werden.

So eine Kriegserklärung wie die der Kölner Juristen ist ein Zivilisationsbruch, der überhaupt niemanden schützt.

Die Sicherheitsbeamten am Amtsgericht Köln machen einen sehr guten Job. Alle anderen Beamten an dem Provinzgericht mit der Anmutung eines McDrive, wo so viele Verhandlungsräume gibt als wäre man für ganz Deutschland zuständig, machen nicht den Eindruck, dass sie länger als bis zur 8. Klasse die Schule besucht hätten.

Das Verhalten der Kölner Juristen ist schockierend prollig und erhellend. In der freien Wirtschaft sind solche Leute schwerlich vermittelbar.

Es ist eine unangemessene Anmaßung von ihnen, andere Menschen und insbesondere Erwachsene erziehen zu wollen. Dazu fehlt ihnen das charakterliche, intellektuelle und sittliche Mindest-Niveau.

Man muss die System-Frage stellen, wenn überlastete Gerichte immer mehr und immer unberechenbarer entscheiden.

Der Gerichtsbetrieb ist in Köln bis auf ein Maß der totalen Inkompetenz angewachsen und muss auf ein gesundes Maß heruntergefahren werden.
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famulus
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von famulus »

Ich habe absolut nicht den Anspruch, dich zu "erziehen" - ich habe lediglich meine Einschätzung zu deinen Forenauftritten zum Besten gegeben. Darauf warst du doch letztlich auch aus.
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von thh »

famulus hat geschrieben: Sonntag 5. November 2023, 15:00Ich habe absolut nicht den Anspruch, dich zu "erziehen" - ich habe lediglich meine Einschätzung zu deinen Forenauftritten zum Besten gegeben. Darauf warst du doch letztlich auch aus.
Und der Einschätzung ist auch wenig hinzuzufügen; sie dürfte mehrheitsfähig sein.
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Re: "Teil-Verjährung" bei §238 Nachstellung mit Auswirkung auf Strafmaß ?

Beitrag von Streithammel »

Gern auch an Famulus einen Dank für seine oder ihre Beiträge.

Mit "ihnen", die sich recht voreilig anmaßen, unbedingt einen Erziehungsauftrag gewaltig erfüllen zu müssen, meine ich das Gericht, nicht Famulus. Da hätte ich "Ihnen" als direkte Ansprache sogar groß geschrieben. Ich bin nämlich ein höflicher Zeitgenosse. ;)
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