Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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mikamika
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Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von mikamika »

Guten Tag,

ich habe mein zweites Examen nun endlich mit Prädikat abgeschlossen und interessiere mich langfristig für eine Tätigkeit in der Justiz, insbesondere als Arbeitsrichter.

Zuerst möchte ich jedoch andere Tätigkeiten ausprobieren und Berufserfahrung sammeln. Dabei habe ich auch festgestellt, dass Gewerkschaften regelmäßig Juristen suchen. Oft ja auch einhergehend mit der Vertretung von Arbeitnehmern vor Gericht.

Denkt ihr, dass die Tätigkeit bei einer Gewerkschaft im Lebenslauf mir schaden könnte, wenn ich Arbeitsrichter werden will? Ich habe Bedenken, dass der Eindruck entstehen könnte, ich hätte für die Arbeitnehmerseite pauschal mehr Sympathie.

Ich wäre für eure Einschätzung dankbar.
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Strich
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von Strich »

Also ich gehe bei einem Juristen davon aus, dass er von seinen Mandaten im weiteren Sinne abstrahieren kann. Ich erwarte in gewisser Weise von einem Volljuristen, dass er heute den BUND und morgen Bayer vertreten kann.

Ich hatte bei dem Threadtitel eher an sowas wie OF oder sonstige Influencertätigkeiten mit exzessiven Partybildern gedacht ^^
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famulus
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von famulus »

Strich hat geschrieben: Freitag 13. Oktober 2023, 13:46 Bayer
Hart :)
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Joshua
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von Joshua »

Die vorherige Tätigkeit als Gewerkschaftsjurist, kann - jedenfalls theoretisch - je nach den ideolologischen, ggf. aber auch "einstellungspolitischen" Positionen der Personen, die über deine Einstellung entscheiden:

a) Extrem nützen
b) Etwas nützen
c) Egal sein
d) Etwas schaden
e) Sehr schaden

Machen wir uns nichts vor: Das Arbeitsrecht ist weiterhin auch immer etwas "ideologisch" aufgeladen.

Von meinen Kollogen am Arbeitsgericht einer Großstadt weiß ich aber, dass sich die ideologische Selbstverortung in der Richtertätigkeit rasch verliert bzw. sehr abschwächt. Noch der gewerkschaftsnahste, ehemals im ASTA tätige Arbeitsrichter ist irgendwann mit einem extrem faulen, unzuverlässigen und damit iE auch unfairen AN konfroniert worden und hat sich von seinem "Der AN muss gewinnen"-Credo verabschiedet. Umgekehrte Fälle gibt es auch.

Will heißen: Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich bei vielen die politsche Verortung nach einigen Berufsjahren nicht bzw. kaum mehr auf die richterliche Entscheidungsfindung auswirkt.

Da das auch die wissen, die die Einstellungsinterviews führen, ist von den o.g. Varianten c) die wahrscheinlichste.

Tendenz also: Keine Angst haben, einfach machen!

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Strich
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von Strich »

Das ist ... eine knappe Beschreibung, warum Richter relativ schnell unpolitisch werden sollten.
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von Urs Blank »

Jeder Entscheider (und übrigens entscheidet ja nicht eine einzige Person über Einstellungen), der bei Trost ist, wird in vorheriger Gewerkschaftstätigkeit keinen Nachteil sehen. Vorerfahrungen, erst recht fachbezogene, sind in aller Regel willkommen. Ist ja auch nicht so, dass qualifizierter Nachwuchs derzeit der Justiz die Bude einrennt.
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Re: Mäßigung bei Berufswahl vor Einstieg in Justiz sinnvoll?

Beitrag von Grossinquisitor »

Als langjähriger Arbeitsrichter kann ich aus dem Kollegenkreis berichten, dass eine Tätigkeit bei Gewerkschaft/Arbeitgeberverband keinerlei Hindernis für eine spätere Einstellung bedeutet. Allerdings mag es sein, dass du für den vorher als Verbandsvertreter betreuten räumlichen Bereich nicht unmittelbar zugewiesen wirst (so halten wir das zumindest).
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