Hat sich B gem. §212 StGB wegen Totschlags strafbar gemacht?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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kalli215
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Hat sich B gem. §212 StGB wegen Totschlags strafbar gemacht?

Beitrag von kalli215 »

Hallo!

Ich bin noch relativ neu im Jura-Studium und neu hier im Forum,

Momentan bearbeite ich ein paar Übungsfälle. Dabei hänge ich an Folgenden:
B überredet den A einen Spaziergang entlang einer Autobahn zu unternehmen, in der Hoffnung, dass A getötet wird.
Tatsächlich wird A während eines Unfalls mit einem Kfz getötet.

Hat sich A nach §212 (1) StGB strafbar gemacht?

Meine Lösung:
Taterfolg (-)
Tathandlung (-)
Kausalität (-)
(Ich sollte nur den objektiven Tatbestand prüfen)

Wie würdet ihr den Fall beurteilen?
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thh
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Re: Hat sich B gem. §212 StGB wegen Totschlags strafbar gemacht?

Beitrag von thh »

kalli215 hat geschrieben: Sonntag 12. November 2023, 16:03 B überredet den A einen Spaziergang entlang einer Autobahn zu unternehmen, in der Hoffnung, dass A getötet wird.
Tatsächlich wird A während eines Unfalls mit einem Kfz getötet.
[...]
Meine Lösung:
Taterfolg (-)
Wieso? A ist doch tot?
kalli215 hat geschrieben: Sonntag 12. November 2023, 16:03 Tathandlung (-)
Genügt das Überreden zum Autobahnspaziergang nicht? Das ist doch das, was B getan hat, damit A stirbt.
kalli215 hat geschrieben: Sonntag 12. November 2023, 16:03 Kausalität (-)
(Ich sollte nur den objektiven Tatbestand prüfen)
Naja, wäre er nicht an der Autobahn entlang spaziert ...
kalli215 hat geschrieben: Sonntag 12. November 2023, 16:03 Wie würdet ihr den Fall beurteilen?
Das lässt sich nur anhand von "(-) (-) (-)" nicht wirklich beantworten. ;)
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daimos
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Re: Hat sich B gem. §212 StGB wegen Totschlags strafbar gemacht?

Beitrag von daimos »

Gibt es im objektiven TB vielleicht noch einen weiteren Prüfungspunkt, der relevant werden könnte? ;)
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Grundlagencrack
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Re: Hat sich B gem. §212 StGB wegen Totschlags strafbar gemacht?

Beitrag von Grundlagencrack »

Objektive Zurechnung ist das Stichwort. Daran scheitert es letztlich im Objektiven Tatbestand. Die Tathandlung ist kausal für den Taterfolg, aber dieser ist dem "Täter" dennoch nicht objektiv zurechenbar. Genaueres: jedes Skript oder Lehrbuch.
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