Bürokratie

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Moderator: Verwaltung

Liz
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Re: Bürokratie

Beitrag von Liz »

@Strich: Es ist doch letztlich ein Dilemma: Eigentlich will "der Bürger" nicht mit Bürokratie belästigt werden, aber trotzdem soll "der Staat" genau für seinen Fall eine passgenaue Lösung vorrätig halten, was wiederum eine ausufernde Bürokratie nach sich zieht, weil dann irgendwer jeden Einzelfall prüfen und gerichts-/rechtsmittelfest begründen muss. Ich kann verstehen, wenn Du gerne wenigstens Deine Fahrtkosten zur Psychiatrie erstattet haben möchtest, wenn Dir Dein Dienstherr schon keinen Fahrdienst bereitstellt (und Dich wahrscheinlich auch sonst nicht dafür entschädigt, dass Du um 21 Uhr da warst), aber Teil des von Dir beklagten Bürokratieproblems ist es ja offenbar, dass es keine generelle Regelung gibt, welcher Erstattungssatz im Bereitschaftsdienst anwendbar ist, und dass es überhaupt unterschiedliche Erstattungssätze gibt, weil mal irgendjemand der Ansicht war, es müsse zwischen wichtigen und weniger wichtigen Dienstreisen unterschieden werden. Das Ergebnis ist jedenfalls, dass in der Verwaltung ein Stellenanteil von x vorrätig gehalten werden muss, um die Erstattungsanträge zu bearbeiten. Das lässt sich auch auf alle anderen Verwaltungsbereiche übertragen: Wenn man weniger Verwaltung und Bürokratie haben möchte, muss man mit mehr "Basta-Lösungen" leben: Mehr unanfechtbare Entscheidungen der Verwaltung ("gibt's nicht, weil ist nicht") und / oder einseitige Schaffung von Fakten durch Private ("mir doch egal, dass den Nachbarn meine Fabrik zu laut und zu dreckig ist"). Das hätte natürlich Konsequenzen, die niemand hinnehmen möchte.

Und in meinem privaten Umfeld nehme ich doch eine gewisse Korrelation wahr, dass diejenigen, die zur Rechthaberei neigen und / oder für sich immer das Maximum herausholen wollen, besonders häufig in Rechts-/Verwaltungsstreitigkeiten (i. w. S.) verwickelt sind und sich über zu viel Bürokratie beschweren - sie haben freilich auch die meiste Erfahrung damit. Mein individueller Ansatz ist demgegenüber eine rationale Abwägung zwischen Aufwand (Zeitaufwand, Ärgernis) und Ertrag (möglicher Erstattungsbetrag) - man mag gerne in jedem Einzelfall um sein Recht kämpfen, aber ich bezweifle, dass das wirklich glücklich macht.
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Strich
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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

Ja okay, die Korrelation sehe ich auch, diese Leute sind mir bei der Analyse aber ehrlich gesagt egal. Die gibt es immer. Von diesen Leuten aber umgekehrt darauf zu schließen, es sei mit der Bürokratie alles fein halte ich für diskussionswürdig (ich sage nach deinem letzten Beitrag nicht, dass du diesen Schluss gezogen hast).
Ich glaube, dass man rechtsideengeschichtlich das Problem schon gesehen hat und daher das der Verwaltung eingeräumte Ermessen als Ausgleich ganz gut fand.

Ich mache ja auch OWis und ich finde dort existiert keine überbordende Bürokratie, obwohl da jeder meint ein krasser Einzelfall zu sein. Dort bekommt man das auch hin.

Ich hätte im Übrigen auch einen anderen Fall als Einstieg wählen können: Die EU hat insgesamt irgendwie 3 Verordnungen zur digitalen Welt geschaffen, die alle voraussichtlich auf das Auto der Zukunft Anwendung finden. Da das Auto schon jetzt personenbezogene Daten erhebt, stellt sich die Frage, wie man zukünftig eigentlich das Einverständnis zur Datenerhebung einholen will. Das ganze muss ja vor Fahrtantritt geschehen und mit allen 3 Verordnungen (/Richtlinien) im Einklang stehen.
Gerade mein Gaststättenbeispiel sollte verdeutlichen, dass der normale Bürger zwar auch damit zu kämpfen hat, der eigentlich Leidtragende dürfte aber der Neu-Unternehmer sein, der nicht mti den Bürokratiestrukturen mitgewachsen ist, sondern von grundauf neu lernen muss.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... erwaltung/

Klingt nach viel Arbeit für sehr wenig Ertrag. Ich bin ja mal auf konkrete Eckpunkte "gespannt".
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Re: Bürokratie

Beitrag von Liz »

@Strich: Richtig, man hat ideengeschichtlich der Verwaltung einen Ermessensspielraum eingeräumt, der aber natürlich durch Anforderungen an die Begründung „bürokratisiert“ wird. Einerseits ist es rechtsstaatlich natürlich wünschenswert, wenn die Verwaltung ihre Entscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher Interessen trifft und begründet. Andererseits macht es Entscheidungsprozesse aber wieder langsamer und komplizierter, weil eben doch jemand gefragt werden muss, der etwas von X versteht. Jetzt gibt es sicherlich genügend Dinge, die man in irgendeiner Form beschleunigen und vereinfachen könnte, aber ich würde mal vermuten, dass sich an vielen Stellen ganz lauter Protest bilden würde, wie man auf Idee kommen kann, ausgerechnet hier auf eine nähere Prüfung / Begründung verzichten zu wollen.
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thh
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Re: Bürokratie

Beitrag von thh »


Strich hat geschrieben:Ich mache ja auch OWis und ich finde dort existiert keine überbordende Bürokratie, obwohl da jeder meint ein krasser Einzelfall zu sein. Dort bekommt man das auch hin.
Ich finde den bürokratischen Aufwand, der bei läppischen Verkehrs-OWis betrieben wird, im Gegenteil höchst bemerkenswert: Eichnachweise, Lebensalter, Bedienungsanleitung, Schulungsnachweise, Beschilderungsplan, Messprotokoll, ...

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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Dienstag 29. August 2023, 20:47
Strich hat geschrieben:Ich mache ja auch OWis und ich finde dort existiert keine überbordende Bürokratie, obwohl da jeder meint ein krasser Einzelfall zu sein. Dort bekommt man das auch hin.
Ich finde den bürokratischen Aufwand, der bei läppischen Verkehrs-OWis betrieben wird, im Gegenteil höchst bemerkenswert: Eichnachweise, Lebensalter, Bedienungsanleitung, Schulungsnachweise, Beschilderungsplan, Messprotokoll, ...

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Ich hab mal alles fett markiert, was man wirklich braucht und das scheint mir das Minimum dessen zu sein, was erforderlich ist, um überhaupt den Vorgang geschichtlich zu erfassen.

Man braucht für den OWi Nachweis weder Lebensakte noch Bedienungsanleitung noch mehrere Eichnachweise oder Schulungsnachweise. Man bräuchte an sich nicht mal das Messprotokoll, dann muss man aber stets den Messbeamten laden.

Der Beschilderungsplan ist demgegenüber das absolut amüsanteste, bei dem ich mich wirklich frage, wie das zustande kam. Aus der ganze Kette ist das der überflüssigste.
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Re: Bürokratie

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 30. August 2023, 15:41
thh hat geschrieben: Dienstag 29. August 2023, 20:47 Ich finde den bürokratischen Aufwand, der bei läppischen Verkehrs-OWis betrieben wird, im Gegenteil höchst bemerkenswert: Eichnachweise, Lebensalter, Bedienungsanleitung, Schulungsnachweise, Beschilderungsplan, Messprotokoll, ...
Ich hab mal alles fett markiert, was man wirklich braucht und das scheint mir das Minimum dessen zu sein, was erforderlich ist, um überhaupt den Vorgang geschichtlich zu erfassen.
Komisch. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand irgendwelche Nachweise über die Geräte zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts oder zur DNA-Untersuchung oder Nachweise über die Qualifikation der Untersucher haben wollte. Aber da geht es ja auch nur um Straftaten, nicht darum, dass jemand zu schnell gefahren sein soll und - Gott behüte! - mit einem Fahrverbot rechnen muss.
Strich hat geschrieben: Mittwoch 30. August 2023, 15:41 Man braucht für den OWi Nachweis weder Lebensakte noch Bedienungsanleitung noch mehrere Eichnachweise oder Schulungsnachweise. Man bräuchte an sich nicht mal das Messprotokoll, dann muss man aber stets den Messbeamten laden.

Der Beschilderungsplan ist demgegenüber das absolut amüsanteste, bei dem ich mich wirklich frage, wie das zustande kam. Aus der ganze Kette ist das der überflüssigste.
Man muss doch prüfen, ob die Beschilderung gestimmt hat!!!!11
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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Mittwoch 30. August 2023, 16:12 ...
Komisch. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand irgendwelche Nachweise über die Geräte zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts oder zur DNA-Untersuchung oder Nachweise über die Qualifikation der Untersucher haben wollte. Aber da geht es ja auch nur um Straftaten, nicht darum, dass jemand zu schnell gefahren sein soll und - Gott behüte! - mit einem Fahrverbot rechnen muss.
...
Absolut, aber da würde ich die Geister lieber nicht rufen ^^
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Re: Bürokratie

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben: Mittwoch 30. August 2023, 16:12 Komisch. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand irgendwelche Nachweise über die Geräte zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts oder zur DNA-Untersuchung oder Nachweise über die Qualifikation der Untersucher haben wollte. Aber da geht es ja auch nur um Straftaten, nicht darum, dass jemand zu schnell gefahren sein soll und - Gott behüte! - mit einem Fahrverbot rechnen muss.
Das ist nicht "komisch", sondern ergibt sich aus dem Unterschied der Bestimmung der Werte. Sowohl im ADH-Verfahren als auch bei der Gaschromatographie werden konkrete Mengen von Stoffen bestimmt. Eine korrekt durchgeführte Bestimmung führt immer zum exakt selben Ergebnis (innerhalb der gerätespezifischen Abweichungstoleranz). Darum ist es ganz simpel: Der BGH verlangt 2 verschiedene Messmethoden, die maximal 10% vom Mittelwert abweichen dürfen. In der Praxis werden sogar meist mehr als 2 Untersuchungen durchgeführt. Wenn 2 unterschiedliche Messmethoden ein nahezu gleiches Ergebnis liefern, ist eine fehlerhafte Bedienung äußerst unwahrscheinlich. Die Verfälschung müsste dann nämlich bei beiden Verfahren exakt in die gleiche Richtung im selben Umfang gehen.

Bei der DNA ist es ja noch einfacher. Hier werden die STRs ja einfach sichtbar gemacht. Der Richter könnte theoretisch sogar selbst die Anzahl der STRs abzählen. Es wird nicht einmal etwas gemessen, sondern es ist mehr oder weniger genauso wie ein Fingerabdruck auf einer Folie.

Bei einer Radarfalle ist das nicht möglich. Das Gerät misst ja keine Geschwindigkeit des Fahrzeuges, sondern berechnet aus dem Doppler-Effekt, einmalig und nicht wiederholbar, mittels derr Stauchung der Wellen die Geschwindigkeit. Wird das Gerät daher falsch bedient und sei es nur im Winkel falsch aufgestellt, ist jede Messung mit dem Gerät leicht verschoben. Da die Messung weder wiederholt werden kann (wie bei der Alkoholbestimmung) noch der Richter selbst die Messung einsehen kann (Wie bei der DNA), bleibt ein Anwendungsfehler unentdeckt. Wenn man daher zum Ergebnis kommt, dass die Geräte bei der richtigen Bedienung ausreichend sichere Ergebnisse liefern, dann ist es ja die logische Konsequenz, dass man zumindest die richtige Bedienung so gut wie es geht sicherstellt. Bei Alkohol und DNA kann man das durch Wiederholung sicherstellen, dass kein Anwendungsfehler vorliegt. Bei einer einmaligen Messung muss man halt auf die Dokumentation und Schulung des Personals achten.

Ich habe jetzt nicht so häufig mit OWiGs zu tun, aber die wenigen Male die ich da hatte, da war Messpersonal geladen, was ich nicht mal in der Kantine Suppe hätte ausgeben lassen. Ich erinnere mich immer an einen besonders guten Dialog: "Haben Sie die Eichsiegel geprüft?" "Ja" "Wo befinden die sich denn bei dem Gerät?" "Was meinen Sie mit Eichsiegeln eigentlich? Das wo der Adler drauf ist?"... Was soll man bitte von nem Messbeamten und dessen Schulung halten, wenn der nicht mehr mal weiß wie ein Eichsiegel ausschaut (und trotzdem vorher unverfroren sagt, er hätte die geprüft). Verfahren wurde dann natürlich eingestellt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

Ich habe hier gerade den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ...
Du kriegst die Tür nicht mehr zu ...

Beispiel:
§ 753 ZPO
...
(6) In Papierform vorliegende Schriftstücke sind in die elektronische Form zu übertragen und dem Gerichtsvollzieher die elektronischen Dokumente zu übermit-teln. Das elektronische Dokument hat bildlich und inhaltlich mit dem Dokument in Papierform übereinzustimmen. Für elektronische Dokumente gelten § 130a Absatz 2, 3, 5 und 6, auf dessen Grundlage erlassene Rechtsverordnungen sowie § 298 entsprechend.

Niemand wird das prüfen. Alle werden sich merken: kann elektronisch eingereicht werden, ob das jetzt bildlich und inhaltlich übereinstimmt, who cares.
Wenns zum Schwur kommt, wird die Rechtsprechung das Ding zur bloßen Ordnungsvorschrift herabstufen, auf die es dann auch nicht mehr ankommt. Wozu also regeln?
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Re: Bürokratie

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ung-staat/

HAHAHAHA, in Mathe machts ja manchmal Sinn eine geschickte 0 zu addieren und daraus irgendwas Sinnvolles zu basteln, aber hier steht ja eigentlich nur: Gibt viel Bürokratie, tun genau so viel sie zu beseitigen wie wir neue schaffen. Am besten kümmert ihr euch alle selbst, schaut mal ins Saarland oder so ...

Das einführende Beispiel ist aber wirklich schön ^^
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