Hallo,
ich habe eine einfache Frage, die weder unter die Rubriken "Rechtsberatung" noch "Hausarbeiten Besprechung" fällt, somit hoffe ich auf Freischaltung.
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich etwas über die Informationspflichten eines Inkassobüros gegenüber dem Gläubiger erfahren kann?
Gegenüber dem Gläubiger wohlbemerkt, nicht gegenüber dem Schuldner.
Eine Google-Recherche war leider ergebnislos.
Danke!
Informationspflichten eines Inkassobüros gegenüber dem Gläubiger
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Re: Informationspflichten eines Inkassobüros gegenüber dem Gläubiger
Im Inkassoauftrag, hilfsweise im Recht der Geschäftsbesorgung im BGB.
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