Ich bin neulich sehr in Verlegenheit geraten, als ich dazu etwas schreiben musste. Mir scheint es kaum ernstliche Argumente dafür oder dagegen zu geben, ob der mittäterschaftsbegründende Tatbeitrag kausal für den konkreten Taterfolg sein muss. Ich brauche es jetzt sowieso nicht mehr, aber es interessiert mich trotzdem. Kennt jemand ein Argument in eine der beiden Richtungen?
Alles was ich dazu finden konnte waren am Ende eben nur Behauptungen, die nicht näher begründet wurden.
Kausalität der Mittäterschaft
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