Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Finio_16
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Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Finio_16 »

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. der Definition von Verwendungen.
Verwendungen sind doch freiwillige Vermögensopfer, die einer Sache zugutekommen sollen und die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sachen dienen.
In meinem Übungsfall heißt es, dass B ein Abschleppunternehmen führt. E ist Eigentümer eines Wagens, welches bei B abgestellt ist. B verlangt für das Abstellen von Fahrzeugen auf seinem Grundstück 10 Euro pro Tag.
In meiner Lösungsskizze heißt es, dass die Standkosten als Verwendungen behandelt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Warum?
Ich hätte die Standkosten nicht unter den Begriff der Verwendung subsumiert, da das Abstellen ja nicht per se der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dient.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Unterstützung.

Liebe Grüße :)
Torsten Kaiser
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Re: Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Ich glaube das ist untechnisch gemeint, dh es ist eine "Verwendung" im weiteren Sinne. Ich kenne das aus Prüfervermerken des 2. Examens. Weil "Schaden" eben auch nicht so recht paßt, nimmt man einfach "Verwendung" als Alternativbegriff. Stör dich nicht daran!

Viele Grüße aus Lübeck,
TK
Finio_16
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Re: Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Finio_16 »

Dann werde ich das einfach mal so akzeptieren.
Vielen Dank für die Erläuterung.

Viele Grüße zurück :)
Torsten Kaiser
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Re: Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Gern. Die Abschlepp-Fälle sind seeeehr beliebt im 2. Examen. Bist du noch im Studium oder wo stehst du?
VG aus lübeck
Finio_16
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Re: Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Finio_16 »

Ja genau, ich befinde mich aktuell im 7. Semester. Ich gehe gerade nochmal alte Fälle durch und versuche dabei ein paar Lücken zu füllen.
Ich bin immer sehr dankbar für jede Hilfe die ich hier bekomme.
VG aus München :)
Torsten Kaiser
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Re: Fallen Standkosten unter den Begriff einer Verwendung?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Dann wünsche ich dir viel Erfolg im ersten Examen und einen langen Atem in der Tauchphase. Es wird nicht unbedingt eine tolle Zeit, halte durch!

Nach dem ersten Examen macht Jura erst richtig Spaß!
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