Hallo zusammen,
ich habe den ganzen Vormittag versucht herauszufinden, ob die unechte GoA auch ein Recht zum Besitz i.S.d. § 986 BGB verleiht.
Ich weiß, dass die h.M. davon ausgeht, dass sich aus der berechtigten GoA ein solches Recht zum Besitz ergibt, wie sieht es aber mit den anderen Arten der GoA aus?
Ich bin über jede Hilfe und auch sinnvolle Literaturhinweise sehr dankbar.
LG
Berechtigt die unechte GoA zum Besitz gem. § 986
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Re: Berechtigt die unechte GoA zum Besitz gem. § 986
BeckOGK/Spohnheimer BGB § 986 Rn. 47.
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Re: Berechtigt die unechte GoA zum Besitz gem. § 986
Nein, unber. GoA ist kein RzB, vgl. Grüneberg Einf v 677 Rn. 12; Vorb v § 987 Rn. 5 und schließlich mein BGB Lehrbuch Materielles Zivilrecht im Assessorexamen Rn. 34 am Ende.
Viele Grüße!
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