Hallo,
ich arbeite mich gerade durch das Thema AGB Gestaltung durch und habe (vermutlich) ein Verständnisproblem.
Nach § 309 Nr. 9 BGB soll seit 2022 die Kündigungsfrist bei Verträgen nach Ablauf der zunächst vorgesehenen Dauer 1 Monat betragen.
Wenn es sich jedoch von Anfang an um einen unbefristeten Vertrag handelt, dann kann die Kündigungsfrist auch länger als 1 Monat sein?
Verstehe ich das richtig?
Wäre um eine kurze Rückmeldung dankbar.
VG
Sunny
AGB Kündigungsfrist Verträge
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Re: AGB Kündigungsfrist Verträge
Ja. Voraussetzung der Einschlägigkeit von § 309 Nr. 9b ist, dass (formular- oder individualvertraglich) eine zeitlich begrenzte Laufzeit des Erstvertrags vorgesehen wurde, so MüKo.
LG
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