Kind stürzt aus dem Fenster, weil Babysitter schläft

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Schnitte
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Re: Kind stürzt aus dem Fenster, weil Babysitter schläft

Beitrag von Schnitte »

Es ist halt eine normative Frage, wo man den "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" ansieht. Hard science ist das vermutlich nicht, eher ein Bauchgefühl des Richters, ob das eher wie ein positives Tun oder ein Unterlassen wirkt. Das kann man natürlich kritisieren. Ist aber in vielen anderen Fragen auch nicht viel anders, etwa bei der Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung an Hand des äusseren Erscheinungsbildes (eher ein "Geben" oder ein "Nehmen"), oder bei der Abgrenzung Teilnehmer/Mittäter ("die Tat als eigene wollen").
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Strich
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Re: Kind stürzt aus dem Fenster, weil Babysitter schläft

Beitrag von Strich »

Das stimmt, deswegen wäre es besser, man lässt das bei den fahrlässigen Delikten gleich weg. dann spart man sich eine Komplexitätsebene, die niemand braucht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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