Hallo zusammen,
Ich bereite mich gerade auf meine Klausur im Mietrecht vor und wollte fragen, ob der § 550 S. 1 BGB für Untermietverträge anwendbar ist.
Vielen Dank im Voraus.
Ganz liebe Grüße!
Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge
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Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge
Ja, vgl.
BGHZ 81, 46 = NJW 1981, 2246; Grüneberg/Weidenkaff Rn. 3; BeckOK MietR/Leo Rn. 14.
BGHZ 81, 46 = NJW 1981, 2246; Grüneberg/Weidenkaff Rn. 3; BeckOK MietR/Leo Rn. 14.
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Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge
Danke für die schnelle Antwort. Das Urteil werde ich mir gleich mal anschauen.
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Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge
Achtet darauf, dass § 550 BGB nicht bei unbefristeten Mietverträgen gilt, was ja bei Wohnraum die Regel ist.