Hallo:)
Ich hätte eine Frage zum Mittäterexzess. Und zwar bin ich mir unsicher ob der exzess einem Mittäter zugerechnet werden kann, wenn die Handlung nicht vom Tatplan erfasst war. Der Vorsatz ist aber z.B eine eventualitätsvorsatz hinsichtlich eines Totschlags. Der Exzess liegt noch in den Grenzen des Vorsates. Geplant war z.B nur Schläge des A (Tod billigend in kauf genommen) und keine handlung des B der nur dabei sein soll. der B sticht das opfer in den Hals auch mit eventualitätsvorsatz. ist das jetzt eine wesentliche Abweichung? ich würde nein sagen
Mittäterexzess
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Re: Mittäterexzess
Ist das die Anfängerhausarbeit in Freiburg?