Mittäterschaft/Teilnahme Unterscheidung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Test112
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Mittäterschaft/Teilnahme Unterscheidung

Beitrag von Test112 »

Hallo, ich habe folgende Frage:
A und B möchten C umbringen. Sie haben beide das Interesse und schmieden den Plan, gehen beide zu C nach Hause um es zu tun aber nur der B führt aus. A steht daneben und könnte theoretisch immer eingreifen, tut das aber wie im Tatplan ausgemacht nichts und der B tötet ihn. Ist der A hier Mittäter oder Gehilfe? Gemeinsamer Tatplan ist auf jeden Fall gegeben, reicht aber eine rein physische Präsenz vor Ort aus um die gemeinsame Tatbegehung zu rechtfertigen? A schlägt nie auf den C ein, hat aber die Möglichkeit einzusteigen oder den B zu stoppen.
Danke!
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