Strafrecht Fragen zum Sachverhalt

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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fd318
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Strafrecht Fragen zum Sachverhalt

Beitrag von fd318 »

Hallo zusammen, ich schreibe gerade meine Hausarbeit im Strafrecht.
Allerdings ist der Sachverhalt etwas doof und bei Teil 1 (Aufgabe 1) hätte ich ein paar Fragen.

Hier einmal der Sachverhalt:
Aufgabe 1
Der pensionierte Förster N war mit seinem Fahrrad in seinem ehemaligen Forstrevier am Ran-
de der Sächsischen Schweiz unterwegs. Aus der Zeitung wusste er, dass sich dort vor Kurzem
eine Familie Wildschweine niedergelassen hatte. N hatte sehr große Angst vor Wildschweinen,
seit er in der Zeitung gelesen hatte, dass ein Keiler in Norddeutschland einen Jäger attackiert
und sogar getötet hatte. Zur Beruhigung seiner Nerven hörte er deshalb klassische Musik über
die Kopfhörer seines Handys.
Als er, erschöpft vom steilen Anstieg, eine Anhöhe erreichte, bremste er erschrocken ab. Vor
ihm, mitten auf dem Waldweg, stand ein Wildschwein. Das Tier hatte ihn vermutlich gerade
bemerkt, denn es neigte seinen Kopf in die Richtung von N. Zu seinem Schrecken begann der
Keiler, auf ihn zuzulaufen. N hörte das, wie er meint, aggressive Grunzen sogar durch die
Musik seiner Kopfhörer. Als das Tier nur noch wenige Meter von ihm entfernt war, geriet N in
Panik. Er machte mit seinem Fahrrad eine Kehrtwende und beschleunigte, von Angst erfüllt,
auf dem abschüssigen Weg so schnell, wie es ihm möglich war. Über einen anderen Weg zu
fliehen, war ausgeschlossen. Eine langsamere Fluchtfahrt oder eine Fahrt abseits des Weges
hätte aus Sicht des N das Risiko mit sich gebracht, vom Keiler angefallen und – diesbezüglich
war sich N in diesem Moment sicher – getötet zu werden.
N war sich bewusst, dass er durch seine Beschleunigung das Risiko einging, talabwärts an
der nächsten schwer einzusehenden Wegkreuzung nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können.
An der betreffenden Kreuzung war es – wie N dunkel erinnerte – in der Vergangenheit
mehrfach zu tödlichen Unfällen gekommen. Er hielt es entfernt für möglich, infolge seiner
übereilten Flucht andere Menschen schwer oder gar tödlich zu verletzen. Ihm war bewusst,
dass die Tötung anderer Menschen verboten ist. Getrieben von der Angst, der Keiler könnte
ihn doch noch erwischen, vertraute er jedoch darauf, dass niemand die Kreuzung passieren
werde. Als ehemaliger Förster wusste er zudem, dass um diese Tageszeit im Wald in der
Regel wenig Publikumsverkehr herrschte. Außerdem sah er keine andere Möglichkeit, sein
Leben zu retten. Dass das Wildschwein inzwischen längst von ihm abgelassen hatte und er
ohne Weiteres hätte bremsen können, bemerkte N in seiner Angst und aufgrund der weiterhin
lauten Musik seiner Kopfhörer nicht. Hätte er diese ausgezogen oder einen Blick über seine
Schulter geworfen, was ihm beides trotz der Fahrgeschwindigkeit möglich gewesen wäre,
hätte er hören oder sehen können, dass keine Gefahr mehr für ihn bestand.
In dem Moment, als der N mit hoher Geschwindigkeit die Wegkreuzung erreichte, überquerte
der K mit seinem Fahrrad von rechts die Kreuzung. Aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit
konnte N nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zu einem Zusammenprall, bei dem K von
seinem Fahrrad geschleudert wurde, auf den Kopf fiel und starb.

Prüfen Sie die Strafbarkeit des N gem. § 212 I und § 222 StGB.


Handelt N vorsätzlich? Denn wenn er das tut, brauche ich doch keine Fahrlässigkeit mehr prüfen!
Nach den Theorien zur Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit, komme ich zu dem Ergebnis das N mit dolus eventualis handelt.
Das bedeutet ich müsste §222 StGB nicht mehr prüfen... allerdings wird es ja verlangt. Muss dann ein Hilfsgutachten her?

Zudem wollte ich gerne fragen, ob N einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt und irgendwelche Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe greifen?

Habe ich etwas übersehen? :-s

Ich freue mich, wenn mir jemand helfen kann und vielleicht einen Lösungsvorschlag hat...

Liebe Grüße!
Julia
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Re: Strafrecht Fragen zum Sachverhalt

Beitrag von Julia »

Keine Hausarbeitenbesprechung. Oben, groß, rot, und wird mehrfach bei der Anmeldung bestätigt.
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