Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Moderator: Verwaltung
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Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Hallo,
bei uns geht irgendwie so das Gerücht um, dass man in der Strafrechtsstation in NRW mindestens 3 mal Sitzungsdienst machen müsste.
Ich finde im Ausbildungsgesetz nichts dazu.
Stimmt das???
Ich kann es mir kaum vorstellen, weil es ja auch öfter mal vorkommt, dass jemand beim Strafrichter landet.
Oder gilt nur für den Fall, dass man beim Strafrichter eingeteilt ist eine Sonderausnahme, nach der man keinen Sitzungsdienst machen muss?
bei uns geht irgendwie so das Gerücht um, dass man in der Strafrechtsstation in NRW mindestens 3 mal Sitzungsdienst machen müsste.
Ich finde im Ausbildungsgesetz nichts dazu.
Stimmt das???
Ich kann es mir kaum vorstellen, weil es ja auch öfter mal vorkommt, dass jemand beim Strafrichter landet.
Oder gilt nur für den Fall, dass man beim Strafrichter eingeteilt ist eine Sonderausnahme, nach der man keinen Sitzungsdienst machen muss?
- thh
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Das erscheint mir naheliegend. Die Mindestzahl betrifft in der Regel die beim Strafrichter eingeteilten Referendare; die übrigen sind in der Regel ja ohnehin einmal pro Woche dran.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 00:46 bei uns geht irgendwie so das Gerücht um, dass man in der Strafrechtsstation in NRW mindestens 3 mal Sitzungsdienst machen müsste.
Ich finde im Ausbildungsgesetz nichts dazu.
Stimmt das???
Ja, genau. Deshalb ist dann idR vorgesehen, dass man dort nur 2-3x eingeteilt wird.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 00:46Ich kann es mir kaum vorstellen, weil es ja auch öfter mal vorkommt, dass jemand beim Strafrichter landet.
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Mir ist keine solche Regelung für NRW bekannt. Nach meiner Erfahrung stellt sich aber auch nicht die Frage von zu wenigen Sitzungsdiensten, als vielmehr die Frage von (zu) vielen. Ich war in der dreimonatigen Station 14 Mal eingeteilt, wovon schon die 1,5 Wochen Einführungslehrgang und 2 Wochen Urlaub abgezogen sind.
Uns wurde mehr oder weniger unvermittelt gesagt, dass die StA so überlastet sei, dass ohne die Refs gar keine ordnungsgemäße Sitzungsvertretung mehr möglich sei
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Die Einteilungsfrequenz ist zwar aus der Not geboren, tut der Ausbildung aber sehr gut, wie ich finde.Tyberius hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 09:17 Mir ist keine solche Regelung für NRW bekannt. Nach meiner Erfahrung stellt sich aber auch nicht die Frage von zu wenigen Sitzungsdiensten, als vielmehr die Frage von (zu) vielen. Ich war in der dreimonatigen Station 14 Mal eingeteilt, wovon schon die 1,5 Wochen Einführungslehrgang und 2 Wochen Urlaub abgezogen sind.
Uns wurde mehr oder weniger unvermittelt gesagt, dass die StA so überlastet sei, dass ohne die Refs gar keine ordnungsgemäße Sitzungsvertretung mehr möglich sei
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Also.... 1 mal pro Woche musste bei uns noch keiner ran.thh hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 09:14Das erscheint mir naheliegend. Die Mindestzahl betrifft in der Regel die beim Strafrichter eingeteilten Referendare; die übrigen sind in der Regel ja ohnehin einmal pro Woche dran.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 00:46 bei uns geht irgendwie so das Gerücht um, dass man in der Strafrechtsstation in NRW mindestens 3 mal Sitzungsdienst machen müsste.
Ich finde im Ausbildungsgesetz nichts dazu.
Stimmt das???
Ja, genau. Deshalb ist dann idR vorgesehen, dass man dort nur 2-3x eingeteilt wird.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 00:46Ich kann es mir kaum vorstellen, weil es ja auch öfter mal vorkommt, dass jemand beim Strafrichter landet.
Und ich kenne Leute beim Strafrichter, die nie Sitzungsdienst hatten.
Also auch nicht 3 mal.
Uns wurde vorausgesagt, dass jeder wohl so ca. 3 bis 4 Mal dran ist.
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Ich fand einmal pro Woche eigentlich sehr gut, dann hat man wenigstens Gelegenheit, zu üben; schnelles Auffassen eines Sachverhalts, schnelle Entscheidung und Stehgreifvortrag sind ja Fähigkeiten, die man in sehr vielen juristischen Tätigkeiten benötigt.scndbesthand hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 12:34Die Einteilungsfrequenz ist zwar aus der Not geboren, tut der Ausbildung aber sehr gut, wie ich finde.
Daher finde ich es etwas schade, dass hier[tm] seit dem Wegfall der Möglichkeit, Referendare beim Jugendrichter einzusetzen, die wöchentliche Einteilung eher die Ausnahme ist.
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Wenn Sie die Antwort, die Ihnen genehm ist, schon kennen - warum dann fragen?Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Samstag 2. März 2024, 14:18 Also.... 1 mal pro Woche musste bei uns noch keiner ran.
Und ich kenne Leute beim Strafrichter, die nie Sitzungsdienst hatten.
Also auch nicht 3 mal.
Uns wurde vorausgesagt, dass jeder wohl so ca. 3 bis 4 Mal dran ist.
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Re: Pflichtanzahl Sitzungsdienst?
Ich kenne die Antwort doch gar nicht.
Ich wollte wissen, ob es eine Pflichtanzahl gibt, wenn man in der StA ist.
Dazu habe ich doch keine Antwort.
Wie gesagt...kenne Leute beim Strafrichter, die nie Sitzungsdienst hatten.
Das heißt ja nicht gleich, dass es keine Pflichtanzahl gibt.
Könnte ja auch eine Sonderregel für Leute beim Strafrichter sein...
Ich wollte wissen, ob es eine Pflichtanzahl gibt, wenn man in der StA ist.
Dazu habe ich doch keine Antwort.
Wie gesagt...kenne Leute beim Strafrichter, die nie Sitzungsdienst hatten.
Das heißt ja nicht gleich, dass es keine Pflichtanzahl gibt.
Könnte ja auch eine Sonderregel für Leute beim Strafrichter sein...