Verjährungshemmung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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doohan
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Verjährungshemmung

Beitrag von doohan »

Hallo zusammen,

bislang bin ich davon ausgegangen, dass Gesetzesänderungen am 78b StGB die Verjährungshemmung immer weiter verlängert haben. Beispiel: Kind K geboren am 1.7.1995 wurde am 1.7.1999 Opfer einer wie auch immer gearteten Straftat nach § 176 StGB.

Laut Buzer galt bis zum 29.06.2013 ein Ruhen bis zum 18. Geburtstag, im Beispiel also zum 01.07.2013. Die Frist wurde zum 30.06.2013 verlängert bis zum 21. Geburtstag, also 01.07.2016.

Zum 27.01.2015 wurde die Frist abermals verlängert bis zum 30. Geburtstag, im Beispiel der 01.07.2025.

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass sich in solchen Fällen - wegen nicht eingetretener Verjährung oder Ablauf der "Ruhezeit" - sich die Verjährungshemmung immer weiter verlängert, in obigem Beispiel also bis zum 01.07.2025. Auf https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexu ... trafrecht/ hat eine Kanzlei (Jura-Google-Surfen brachte mich drauf) da aber eine ganz andere Meinung, die ich so auch zum ersten mal lese:
Für solche Straftaten, die zwischen dem 30. Juni 2013 und dem 27. Januar 2015 begangen wurden oder die am 30. Juni 2013 noch nicht verjährt waren, gilt die Verjährungshemmung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Entweder bin ich zum Lesen zu doof oder sie widersprechen sich in dem Artikel tatsächlich selbst. Mir leuchtet es nicht ein, dass sich am 30. Juni 2013 die Verjährungshemmung verlängern soll, am 27.01.2015 aber nicht.

Kann mich hier einer der Fachkunden aufklären? Wie lange ruht in obigem Beispiel denn nun die Verjährung? Bis zum 18., 21. oder 30. Geburtstag? Klar ist mir nur, dass eine Verjährungsfrist dann erst starten würde....
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