Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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GBHilfe
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Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

Beitrag von GBHilfe »

Hallo Foris,
erstmal hoffe ich, die richtige Kategorie erwischt zu haben. Wir haben hier ein Problem, welches die Rechtspflegerin im Grundbuchamt mit "unterschiedlicher Rechtsauffassung" beschreibt. Das Problem liegt in einem Eintrag in Abteilung II im Grundbuch. Dort ist eine Vormerkung zur Rückauflassung für den damaligen Verkäufer des Grundstücks eingetragen. Verkauf und Eintragung fanden 1928 statt. Das Recht sollte zur Geltung kommen, falls die Stadt Berlin eine höhere Wertzuwachssteuer vom Verkäufer verlangen sollte, als zum Zeitpunkt des Verkaufs ersichtlich war. Dazu ist es wohl entweder nie gekommen oder der Verkäufer hat diese gezahlt. Dazu gibt es keine Unterlagen (mehr). Nun wollten wir diesen Eintrag löschen lassen. Die Rechtspflegerin verlangt aber nach den Erben und ihrer Einwilligung. Weder im Grundbucheintrag noch im Kaufvertrag ist von einer Vererbung die Rede. Auch eine zeitliche Begrenzung ist nicht gegeben.
Nach meinen Recherchen ist aber eine Rückauflassungsvormerkung ein zeitlich begrenztes Recht und eine mögliche Vererbung muss entweder im Kaufvertrag oder im Eintrag im Grundbuch ersichtlich sein. Der Verkäufer muss 1928 volljährig gewesen sein, also mindestens 21 Jahre. Selbst wenn eine Vererbung erfolgt ist, müsste der Verkäufer mit 116 Jahren gestorben sein damit das eine Jahr für die Erben noch gilt. Alles sehr unwahrscheinlich. Außerdem ist nirgends das Geburtsdatum des Verkäufers vermerkt, was eine Recherche nach dem Verbleib äußerst schwierig gestaltet. Zur eigentlichen Frage: Da die Rechtspflegerin nach den Erben verlangt, geht sie also auch vom Tod des Verkäufers aus. Ist eine Vormerkung zur Rückauflassung wirklich vererbbar ohne das diese explizit erwähnt worden ist? Wahrscheinlich wird es wohl auf einen Anwalt hinauslaufen, aber vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.
Vielen Dank
Ronny
Julia
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Re: Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

Beitrag von Julia »

"Wahrscheinlich wird es wohl auf einen Anwalt hinauslaufen" - exakt, hier werden nämlich keine realen Fälle besprochen. Zumal: Will man sich wirklich bei einem solchen Streitwert auf Forenjurist*innen verlassen, von denen man so gar nichts weiß?
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