Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

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Kurt Kettenfett
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Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

Beitrag von Kurt Kettenfett »

Hallo zusammen,

in einer Bußgeldsache vertrete ich mich selbst.

Bereits die Bußgeldbehörde und jetzt das Gericht bitten mich dennoch um Vorlage einer Vollmacht, obwohl ich "ordentlich" auf meinem Anwaltsbriefkopf (Einzelkanzlei) schreibe und über das BEA übermittle...

Das Gericht schreibt hierzu: "Darüber hinaus wird vorsorglich um Vorlage einer anwaltlichen Vollmacht gebeten, da ansonsten unklar ist, ob entsprechende Einlassungen des Betroffenen in seiner Funktion als Betroffener oder als Verteidiger erfolgen bzw. überhaupt eine Legitiomation als Verteidiger vorliegt, was möglicherweise auch kostenrechtlich relevant sein kann."

Ich verstehe es nicht und klingt für mich irgendwie schizophren. M.E. kann ich mich als Einzelanwalt nur schwerlich selbst bevollmächtigen. War aber schon lange im Bereich Bußgeldsache nicht mehr unterwegs und bin vielleicht auf dem Holzweg...

Kann mich jemand erleuchten?

Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

KK
"Die Anatomie der Frau ist für Trikotwerbung nicht geeignet. Die Reklame verzerrt."

Aus einer Stellungnahme des DFB 1976.
GetMeOut
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Re: Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

Beitrag von GetMeOut »

Einer Vollmacht bedarf es beim Handeln in eigener Sache nicht, da bin ich bei dir.

Wenn man dir aber schon durch die Blume mitteilt, deine notwendigen Kosten im Falle des Obsiegens ggf. nicht zu erstatten, wird eine Vollmacht sicherlich nicht schaden.
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Kurt Kettenfett
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Re: Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

Beitrag von Kurt Kettenfett »

GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 4. April 2024, 16:15 Einer Vollmacht bedarf es beim Handeln in eigener Sache nicht, da bin ich bei dir.

Wenn man dir aber schon durch die Blume mitteilt, deine notwendigen Kosten im Falle des Obsiegens ggf. nicht zu erstatten, wird eine Vollmacht sicherlich nicht schaden.
Vielen Dank für die prompte Antwort!

Ja, wenn mir das am Ende beim KFB irgendwie hilft, mache ich das natürlich. Verstehen tue ich es immer noch nicht:-).

Beste Grüße

KK
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Strich
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Re: Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

Beitrag von Strich »

Wird man vielleicht einfach übersehen und das Standardformular verwendet haben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Kurt Kettenfett
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Re: Sich als RA selbst vertreten: Dennoch Vollmachtvorlagepflicht?

Beitrag von Kurt Kettenfett »

Strich hat geschrieben: Freitag 5. April 2024, 15:10 Wird man vielleicht einfach übersehen und das Standardformular verwendet haben.
Vielen Dank für die Antwort!

Dachte ich zunächst auch, als die Bußgeldbehörde diese anforderte. Jetzt aber auch das Gericht, mit obiger Begründung... Hab sie jetzt vorgelegt.

Beste Grüße

KK
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