Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Moderator: Verwaltung
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Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Hallo zusammen,
ich habe in der Verwaltungsstation eine Aufgabe zu einem mir völlig fremden Gebiet bekommen und versuche schon seit Tagen erfolglos im Netz was brauchbares zu finden. Ich habe keinen Plan, wie ich da prüfen soll.
Finde kein Schema oder auch nur irgendwas.
Und mir läuft die Bearbeitungsfrist ab und ich habe gar nichts.
In meiner puren Verzweiflung wollte ich hier mal fragen, ob jemand so lieb wäre mir vielleicht mit einem Denkanstoß oder so zu helfen????
ich habe in der Verwaltungsstation eine Aufgabe zu einem mir völlig fremden Gebiet bekommen und versuche schon seit Tagen erfolglos im Netz was brauchbares zu finden. Ich habe keinen Plan, wie ich da prüfen soll.
Finde kein Schema oder auch nur irgendwas.
Und mir läuft die Bearbeitungsfrist ab und ich habe gar nichts.
In meiner puren Verzweiflung wollte ich hier mal fragen, ob jemand so lieb wäre mir vielleicht mit einem Denkanstoß oder so zu helfen????
- thh
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Das ist - gerade im Verwaltungsrecht - einigermaßen normal und gehört zur Realität des juristischen Berufslebens.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 14:44ich habe in der Verwaltungsstation eine Aufgabe zu einem mir völlig fremden Gebiet bekommen
Die typischen verwaltungsrechtlichen Konstellationen sind ja überschaubar und vom Rechtsgebiet einigermaßen unabhängig: im Zweifel ist ein Bescheid oder Widerspruchsbescheid oder was auch immer zu erlassen. Zu dem Rechtsgebiet wird es Lehrbücher oder Kommentierungen geben, die ich weniger im Netz als in einer juristischen Bibliothek - oder bei den üblichen Verdächtigen wie juris oder Beck-Online - suchen würde.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 14:44und versuche schon seit Tagen erfolglos im Netz was brauchbares zu finden. Ich habe keinen Plan, wie ich da prüfen soll.
Finde kein Schema oder auch nur irgendwas.
Zu der allgemeinen Fragestellung "ich habe eine Aufgabe im Verwaltungsrecht bekommen und weiß nicht, wie ich sie lösen soll" lässt sich nur überschaubar viel beitragen ...Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 14:44 In meiner puren Verzweiflung wollte ich hier mal fragen, ob jemand so lieb wäre mir vielleicht mit einem Denkanstoß oder so zu helfen????
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Nope. Es geht nicht um Wiederspruch oder Bescheid. Die Frage ist,ob geklagt werden soll. Ich wüsste nicht, worunter das in Sachen Rechtsgebiet fallen sollte.
So öffentlich kann/darf ich hier auch nicht so viel sagen, leider.
Dann kann man mir natürlich auch nicht groß helfen.
Höchstens per PN, wenn jemand Zeit und Lust hat mal zu gucken?
So öffentlich kann/darf ich hier auch nicht so viel sagen, leider.
Dann kann man mir natürlich auch nicht groß helfen.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Du musst doch wissen, in welchem materiell-rechtlichen Bereich es sich bewegt. Ob du einen Widerspruch oder Bescheid entwerfen sollst oder ein Memo für die Behörde schreiben sollst, ob sie klagen soll, hat alles einen materiell-rechtlichen Hintergrund. Du wirst doch wissen, bei welcher Behörde du bist und wirst Angaben zum Sachverhalt haben!
Im Zweifel prüfst du eben, ob eine hypothetische Klage Erfolg haben wird. Zulässigkeit? Insbesondere ob es sich um Zivilrecht oder Verwaltungsrecht handelt überlegen. Klagebefugnis der Behörde im Verwaltungsrecht. Begründetheit kannst du beinahe genauso prüfen wie beim Bescheid / Urteil - wer will was von wem woraus bzw. AGL / RGL. Du brauchst kein Schema. Du hast Normen, aus denen du ein Schema ablesen kannst, du kennst die Grundlagen des VerwR.
Dass man sich gerade im Verwaltungsrecht mit unbekannten Gebieten auseinandersetzt ist völlig normal.
Schreib mir zur Not eine PN.
Im Zweifel prüfst du eben, ob eine hypothetische Klage Erfolg haben wird. Zulässigkeit? Insbesondere ob es sich um Zivilrecht oder Verwaltungsrecht handelt überlegen. Klagebefugnis der Behörde im Verwaltungsrecht. Begründetheit kannst du beinahe genauso prüfen wie beim Bescheid / Urteil - wer will was von wem woraus bzw. AGL / RGL. Du brauchst kein Schema. Du hast Normen, aus denen du ein Schema ablesen kannst, du kennst die Grundlagen des VerwR.
Dass man sich gerade im Verwaltungsrecht mit unbekannten Gebieten auseinandersetzt ist völlig normal.
Schreib mir zur Not eine PN.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Naja, die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage ist doch genau das, was man im Studium macht? Zulässig, begründet?Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 20:25Nope. Es geht nicht um Wiederspruch oder Bescheid. Die Frage ist,ob geklagt werden soll.
Das hängt natürlich vom Sachverhalt ab. Ein Rechtsgebiet "sollte geklagt werden" gibt es natürlich nicht.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 20:25Ich wüsste nicht, worunter das in Sachen Rechtsgebiet fallen sollte.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Klar gibt es so ein Rechtsgebiet nicht. Es geht um einen Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Behörden bezüglich einer stationären Unterbringung eines behinderten Kindes so ganz kurz gesagt.thh hat geschrieben: ↑Freitag 24. Mai 2024, 10:41Naja, die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage ist doch genau das, was man im Studium macht? Zulässig, begründet?Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 20:25Nope. Es geht nicht um Wiederspruch oder Bescheid. Die Frage ist,ob geklagt werden soll.
Das hängt natürlich vom Sachverhalt ab. Ein Rechtsgebiet "sollte geklagt werden" gibt es natürlich nicht.Melanie-Kneip hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. Mai 2024, 20:25Ich wüsste nicht, worunter das in Sachen Rechtsgebiet fallen sollte.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Also geht es um Kostenerstattung?
Nur ins Blaue hinein: Helfen dir in deinem Fall §§ 14-16 SGB IX? Oder falls es um stationäre Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung geht etwas aus dem Bereich §§ 89 ff. SGB VIII? Oder passt einer der §§ 102-105 SGB X?
Oder geht es nur um die Zuständigkeit? Dann müssten dir doch die Vorschriften aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch über die sachliche und örtliche Zuständigkeit weiterhelfen, ggf. in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht.
Nur ins Blaue hinein: Helfen dir in deinem Fall §§ 14-16 SGB IX? Oder falls es um stationäre Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung geht etwas aus dem Bereich §§ 89 ff. SGB VIII? Oder passt einer der §§ 102-105 SGB X?
Oder geht es nur um die Zuständigkeit? Dann müssten dir doch die Vorschriften aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch über die sachliche und örtliche Zuständigkeit weiterhelfen, ggf. in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Huhu,De Owwebacher hat geschrieben: ↑Freitag 24. Mai 2024, 19:30 Also geht es um Kostenerstattung?
Nur ins Blaue hinein: Helfen dir in deinem Fall §§ 14-16 SGB IX? Oder falls es um stationäre Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung geht etwas aus dem Bereich §§ 89 ff. SGB VIII? Oder passt einer der §§ 102-105 SGB X?
Oder geht es nur um die Zuständigkeit? Dann müssten dir doch die Vorschriften aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch über die sachliche und örtliche Zuständigkeit weiterhelfen, ggf. in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht.
Ne leider nicht um Kostenerstattung. Dazu gibt es nämlich zahlreiche Urteile.
Es geht rein, um die sachliche Zuständigkeit. Die Frage lautet, ob die Zuständigkeit der Behörde klageweise geltend gemacht werden soll.
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Re: Verzweifelt über Aufgabe in der Verwaltungsstation
Such mal nach LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.2.2020 - L 15 SO 274/16, das könnte eine ähnliche Konstellation sein wie bei dir. Es geht darum ob von einer Behörde Feststellungsklage erhoben werden kann gerichtet auf die Feststellung der Zuständigkeit einer anderen Behörde. Das LSG sagt nein wegen Subsidiarität der Feststellungsklage, die Behörde müsse ihre Leistung entweder einstellen oder fortsetzen und Erstattung geltend machen.
Oder sind es die Zuständigkeitsvorschriften an sich, die dir Probleme bereiten?
Oder sind es die Zuständigkeitsvorschriften an sich, die dir Probleme bereiten?