Liebe Forumsgemeinde
Ich arbeite derzeit (als in Österreich ausgebildeter Jurist) im Rechtsbereich eines österreichischen Unternehmens.
Im Rahmen meiner Berufstätigkeit muss ich mich seit geraumer Zeit auch deutschrechtlichen Themen widmen, und dies wird sich in naher Zukunft kaum ändern. In der Regel beauftragen wir in solchen Fällen deutsche Rechtsanwaltskanzleien, ich denke mir aber, es wäre in unserem Unternehmen gerne gesehen, könnte ich ohne Beiziehung externer Anwälte Fragestellungen zum deutschen Recht (sofern und soweit diese eine gewisse Komplexität nicht erreichen) selbst beurteilen (oder mir dazu wenigstens eine qualifizierte Meinung bilden) – dies nicht zuletzt wegen des (wohl überall) obwaltenden Kostendrucks.
Aus dem genannten Grund überlege ich mir, berufsbegleitend die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG zu absolvieren (die - formalen - Anforderungen zum Prüfungsantritt erfülle ich). Es geht mir dabei – wie gesagt – um Wissenserweiterung/-vertiefung für meinen jetzigen Arbeitsplatz und unternehmensinterne Schulterklappen, eine berufliche Veränderung nach Deutschland strebe ich nicht an (vorbehaltlich "sag niemals nie, sag niemals immer").
Ich wäre daher dankbar für allfällige Erfahrungsberichte von Forumsmitgliedern, die die Eignungsprüfung absolviert haben, sowie Feedback zu den diversen Anbietern von Vorbereitungskursen (Dr. Grannemann, Hemmer etc.) (den Erfahrungsberichten, die auf den Websites der Kursanbieter abgerufen werden können, traue ich nur bedingt).
Vielen Dank im Voraus! Beste Grüße
Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Montag 17. Januar 2022, 12:30
- Ausbildungslevel: Anderes
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2355
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
Uh das interessiert mich auch, nicht persönlich, aber es interessiert mich ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16447
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Montag 17. Januar 2022, 12:30
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
Hallo Tibor,
ja danke, RAZEignPrV ist bekannt. Außerdem bietet zB das Justizportal NRW (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php) gute Grundinformationen für Interessierte.
Es geht aber eben nix über direkte Erfahrungsberichte von KollegInnen, die sich dieses "Vergnügen" unmittelbar "gegönnt" haben.. :-)
ja danke, RAZEignPrV ist bekannt. Außerdem bietet zB das Justizportal NRW (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php) gute Grundinformationen für Interessierte.
Es geht aber eben nix über direkte Erfahrungsberichte von KollegInnen, die sich dieses "Vergnügen" unmittelbar "gegönnt" haben.. :-)
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Dienstag 4. Juli 2023, 11:09
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
Hallo zusammen.
Ich bin auch österreichischer Jurist und möchte nun die Eignungsprüfung und danach das Ref in Berlin absolvieren. Jemand hier, der einen ähnlichen Plan hat oder die Eignungsprüfung bereits abgelegt hat? Ich bin um jeden Tipp dankbar!
Ich bin auch österreichischer Jurist und möchte nun die Eignungsprüfung und danach das Ref in Berlin absolvieren. Jemand hier, der einen ähnlichen Plan hat oder die Eignungsprüfung bereits abgelegt hat? Ich bin um jeden Tipp dankbar!
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4060
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
Wieso denn beides? Sobald du die EuRAG-Prüfung bestanden hast, hast du zwar nicht die Befähigung zum Richteramt, wohl aber die Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft. Wieso also noch das Ref nach der EuRAG-Prüfung? Meinst du nicht eher statt EuRAG eine Anerkennung eines ausländischen Jurastudiums als gleichwertig zum ersten Examen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 11
- Registriert: Montag 15. April 2024, 12:07
Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG
hab die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG gemacht. War anspruchsvoll, aber machbar. Dr. Grannemann hat gute Vorbereitungskurse – fand die echt hilfreich. Hemmer soll auch gut sein, aber da hab ich keine Erfahrung.