Guten Morgen, ich bin 28 Jahre alt, lebe in Deutschland, bin dort aber Mangels Abitur oder relevantem Beruf im Rechtswesen nicht zum Jurastudium zugelassen und belege neben dem Nachholen meines Schulabschlusses (lange und private Geschichte) einen auf das englische Jurastudium vorbereitenden Kurs in dem ich Higher National Diplomas in englischem Recht erwerbe, die ich mir nachher auf den LLB anrechnen lassen (entspricht den ersten beiden Studienjahren und ich würde im letzten Jahr starten) und als Zugang zum Studium nutzen könnte.
Leider bin ich mit der Fernschule nicht zufrieden, es gibt keine Online-Vorlesungen, kein Studienmaterial, kein Kontakt zu anderen Studenten und nur eine PDF mit den prüfungsrevelevanten Themen.
Ein Problem sind leider entweder Zulassungsvoraussetzungen oder die Studiengebühren, Stipendien erhalte ich leider nicht, weil ich aus Deutschland komme und für die deutschen Auslandsstipendien soll man natürlich Abi haben.
Für die SQEs (Solicitors Qualifying Exams) ist ein Studium keine Voraussetzung und mir stünden drei Möglichkeiten offen, wobei ich überlege welche die sinnvollste wäre:
1.) Schule wechseln und Higher National Diplomas woanders erwerben + dabei auf Studium an der Uni sparen, bei der man zugelassen ist (Dauer: 20 Monate).
2.) Ausbildung als Paralegal beginnen, Bewerbungen schreiben und dann versuchen Remote die QWE (Qualifying Work Experience) zu erfüllen, was mich zu den SQEs zulassen würde (Dauer: Ausbildung 1 Jahr, QWE 2 Jahre).
Ich darf die QWE von englischer Sicht auch in Deutschland absolvieren, aber stellen deutsche Kanzleien in England ausgebildete ReFas ein?
3. An den Schulabschluss nach Bestehen noch Abi dran hängen und dann regulär in Deutschland Jura studieren (Schulabschluss Dauer: 3 Jahre insgesamt + 6 Jahre deutsches Jurastudium) auch wenn ich dann schon 37/38 wäre, bis ich Anwältin wäre.
Ich bin mir im Moment einfach nicht sicher, welchen Weg ich wählen soll.
Was meint ihr?
Viele Grüsse,
Legally Confused
Jura mit 28 - welchen Weg soll ich einschlagen?
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Re: Jura mit 28 - welchen Weg soll ich einschlagen?
Ich würde Option 2 vorschlagen, aber mit der Modifikation, die deutsche Ausbildung zur Refa zu machen statt eine englische zum Paralegal, mit der du bei deutschen Kanzleien vermutlich nicht weit kommst. Du musst ja zwei verschiedene Anforderungen erfüllen: Ein Studium bzw. eine Ausbildung als Ersatz zum Studium; und dann die zwei Jahre QWE. Bei Optionen 1 und 3 musst du das getrennt nacheinander machen; bei Option 2 machst du beides in einem Gang (und wirst noch bezahlt dabei). Du musst halt eine Kanzlei finden, die (1) das alles mitmacht und (2) einen englischen Solicitor hat, der dir die QWE abzeichnet.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Re: Jura mit 28 - welchen Weg soll ich einschlagen?
Schnitte hat geschrieben: ↑Montag 27. Mai 2024, 13:53 Ich würde Option 2 vorschlagen, aber mit der Modifikation, die deutsche Ausbildung zur Refa zu machen statt eine englische zum Paralegal, mit der du bei deutschen Kanzleien vermutlich nicht weit kommst. Du musst ja zwei verschiedene Anforderungen erfüllen: Ein Studium bzw. eine Ausbildung als Ersatz zum Studium; und dann die zwei Jahre QWE. Bei Optionen 1 und 3 musst du das getrennt nacheinander machen; bei Option 2 machst du beides in einem Gang (und wirst noch bezahlt dabei). Du musst halt eine Kanzlei finden, die (1) das alles mitmacht und (2) einen englischen Solicitor hat, der dir die QWE abzeichnet.
Welchen Abschluss braucht man für die deutsche ReFa-Ausbildung?
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Re: Jura mit 28 - welchen Weg soll ich einschlagen?
Gesetzlich ist kein vorheriger Abschluss vorgeschrieben, in der Praxis dürften die meisten Refas mittlere Reife oder Abitur haben.
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