Wirtschaftsrecht MA - "wissenschaftliches Arbeiten"?

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SimKo
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Wirtschaftsrecht MA - "wissenschaftliches Arbeiten"?

Beitrag von SimKo »

Hallo!

Ich schreibe gerade meine Masterarbeit im Wirtschaftsrecht und habe dafür die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Norm gewählt.

Nun bin ich fast fertig, glaube aber, dass ich den Anspruch des "wissenschaftlichen Arbeitens" der MA nicht erfülle.

Wie zeigt sich ein wissenschaftliches Arbeiten? Schlussendlich sollte eine eigene Meinung nicht zu deutlich einfließen. Abgesehen davon, dass ich nicht so vermessen wäre, BGH-Urteile zu zerpflücken.

Danke fürs Erklären!
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Schnitte
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Re: Wirtschaftsrecht MA - "wissenschaftliches Arbeiten"?

Beitrag von Schnitte »

Du darfst (und sollst) natürlich eine eigene Meinung haben und darlegen; „wissenschaftliches Arbeiten“ ist nicht synonym zu bloß deskriptiver Darstellung dessen, was andere gesagt haben. Dabei darfst durchaus auch BGH-Urteile zerpflücken. Wichtig ist, dass du gute Gründe für deine Meinung präsentierst und Gegenargumenten, die gegen dich sprechen, adressierst und entkräftest, statt ihnen aus dem Weg zu gehen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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