Beschuldigter abwesend

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tobias__21
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Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

keiner hat ne Ahnung wo sich der BS rumtreibt. § 276 StPO (+). Aufenthaltsermittlung in POLAS is wegen einer Vollstreckungssache in nem anderen Verfahren raus (da brauch ich dann keine mehr verfügen, oder?)

Ihm droht auch ein Bewährungswiderruf, allerdings geht meine Sache sicher mit ner Geldstrafe aus. Es ist ja str. ob man, wenn ein Bewährungswiderruf droht im Strafbefehlsverfahren vorgehen kann. Einige Obergerichte sagen (+) andere (-). Ob der BGH was dazu gesagt hat, weiss ich nicht. Wie handhabt ihr das?

Gegen Abwesende findet ein Strafbefehlsverfahren nicht statt. Steht im M-G. Heisst das, egal wie ich jetzt weiter vorgehe, muss ich auf jeden Fall eine Anklage schreiben? Was wäre wenn man einen Zustellungsbevollmächtigten bestellt? Ging dann auch kein Strafbefehl? Ich hätte da Bauschmerzen, da der Strafbefehl ja irgendwann rechtskräftig wird, ohne dass ihn der BS jemals zu Gesicht bekommen hat. Rechtliches Gehör?

Ich habe mich jetzt für 154f entschieden. Eine neuerliche Ausschreibung zur Aufenthaltsvermittlung habe ich nicht verfügt und auf das andere Verfahren verwiesen. Aber ich habe einen Suchvermerk im BZR veranlasst. Hoffe dass das richtig ist. INPOL usw. wäre übertrieben. POLAS reicht. Der wird auch irgendwann wieder aufschlagen. Flüchtig isser nicht, man weiss halt nur nicht wo er ist :)

Eine andere Idee wäre über § 132 StPO vorzugehen. Das ist ja ein Beschluss des Ermittlungsrichters. Ich könnte den ja vorbereiten (gibts da im web.sta Vordrucke? Ich hab nix gefunden...), ans Gericht schicken, der Richter erlässt den Beschluss und ich kann meine Anklage/Strafbefehl fertig machen. Was meint ihr dazu? Es ist wie gesagt kein großes Delikt. Bei jedem anderen würde es eingestellt werden. Er ist halt vorbestraft und das auch einschlägig. Ich vermute auch, dass sie ihm die Bewährung widerrufen werden, da das nun das Dritte Ding innerhalb der Bewährungszeit ist. 154f scheint mir aber eher zu passen und ist weniger Aufwand für dieses kleine Delikt.
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Urs Blank
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Urs Blank »

§ 154f StPO ist goldrichtig. Take the easy way out.
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Liz
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Liz »

@Tobias: Bei der Fahndung / Aufenthaltsermittlung gebe ich zu bedenken, dass grds nur die Verfahren die Nachricht bekommen, dass der Beschuldigte wieder da ist, für die eine solche Maßnahme besteht. Dh während Deine Akte schön im Regal der Verjährung entgegenschlummert, wissen die Kollegen möglichweise schon lange, dass er wieder da ist, teilen es Dir aber nicht mit. Auf Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung würde ich daher nur verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die Akten zusammen wieder vorgelegt werden (z. B. als Beiakten).
Tobias__21
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 19:01 @Tobias: Bei der Fahndung / Aufenthaltsermittlung gebe ich zu bedenken, dass grds nur die Verfahren die Nachricht bekommen, dass der Beschuldigte wieder da ist, für die eine solche Maßnahme besteht. Dh während Deine Akte schön im Regal der Verjährung entgegenschlummert, wissen sie Kollegen möglichweise schon lange, dass er wieder da ist, teilen es Dir aber nicht mit. Auf Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung würde ich daher nur verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die Akten zusammen wieder vorgelegt werden (z. B. als Beiakten).
Genau das dachte ich mir auch. Habe aber diesen Punkt im web.sta gesehen "Aufenthaltsermittlung unterbleibt, da in anderem Verfahren, ..." (sinngemäß). Da dachte ich mir schon, wie dann die Benachrichtigung zu meinem Verfahren kommen soll. Was kann ich als Grund der Aufenthaltsermittlung reinschreiben? Die, die man auswählen kann passen alle nicht. Ausser vielleicht § 130 StPO "Bestellung Zustellungsbevollmächtigter freiwillig" (kann man auswählen). Einfach "Zustellung der Klageschrift" (händisch als Grund ins Freifeld)? Oder "Vernehmung als BS" (das könnte ich auswählen). Allerdings brauch ich die Vernehmung auch nicht, der Fall liegt klar.
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thh
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07keiner hat ne Ahnung wo sich der BS rumtreibt. § 276 StPO (+). Aufenthaltsermittlung in POLAS is wegen einer Vollstreckungssache in nem anderen Verfahren raus (da brauch ich dann keine mehr verfügen, oder?)
Doch, schon weil Du sonst keine Nachricht erhältst.

Wenn der Beschuldigte unbekannten Aufenthalts ist, gibt es - neben einer Einstellung, auch nach § 154 StPO - zwei Möglichkeiten: Haftbefehl mit Festnahmeausschreibung oder Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, mit oder ohne Suchvermerk beim BZR (idR. mit).
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Ihm droht auch ein Bewährungswiderruf, allerdings geht meine Sache sicher mit ner Geldstrafe aus. Es ist ja str. ob man, wenn ein Bewährungswiderruf droht im Strafbefehlsverfahren vorgehen kann. Einige Obergerichte sagen (+) andere (-). Ob der BGH was dazu gesagt hat, weiss ich nicht. Wie handhabt ihr das?
Strafbefehl.

Ungeachtet dessen widerruft kein Mensch eine Bewährungsstrafe wegen einer Verurteilung zu Geldstrafe. Auch nicht wegen zweien oder dreien.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Gegen Abwesende findet ein Strafbefehlsverfahren nicht statt. Steht im M-G. Heisst das, egal wie ich jetzt weiter vorgehe, muss ich auf jeden Fall eine Anklage schreiben?
Eine Anklage kannst Du Abwesenden erst recht nicht zustellen.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Was wäre wenn man einen Zustellungsbevollmächtigten bestellt? Ging dann auch kein Strafbefehl?
Doch, Strafbefehl geht, Ladung zur HV geht nicht.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Ich hätte da Bauschmerzen, da der Strafbefehl ja irgendwann rechtskräftig wird, ohne dass ihn der BS jemals zu Gesicht bekommen hat. Rechtliches Gehör?
Einen Zustellungsbevollmächtigten muss ja immer der Beschuldigte benennen. Wenn er das tut, ist es seine Sache, wie er mit dem kommuniziert. Tut er das, erhält er auch den Strafbefehl. Tut er das nicht ... Ist ein freies Land.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Ich habe mich jetzt für 154f entschieden.
Exakt.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Eine neuerliche Ausschreibung zur Aufenthaltsvermittlung habe ich nicht verfügt und auf das andere Verfahren verwiesen. Aber ich habe einen Suchvermerk im BZR veranlasst. Hoffe dass das richtig ist.
Du solltest jedenfalls auch eine Ausschreibung veranlassen.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07INPOL usw. wäre übertrieben. POLAS reicht.
Der Unterschied erschließt sich mir jetzt nicht wirklich ...
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Der wird auch irgendwann wieder aufschlagen.
Nur erfährst Du das ohne Ausschreibung dann nicht. ;)
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Flüchtig isser nicht, man weiss halt nur nicht wo er ist :)
Wie definierst Du denn "flüchtig"? Man entzieht sich dem Verfahren doch gerade dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht wissen, wo man ist? ;)
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 17:07Eine andere Idee wäre über § 132 StPO vorzugehen. Das ist ja ein Beschluss des Ermittlungsrichters. Ich könnte den ja vorbereiten (gibts da im web.sta Vordrucke? Ich hab nix gefunden...),
Sollte es geben. Kann man mit der Ausschreibung kombinieren ... sonst besteht die Gefahr, dass man ihn alle paar Monate mal bei einer Kontrolle antrifft, er aber nie eine ladungsfähige Anschrift angibt.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 19:06Was kann ich als Grund der Aufenthaltsermittlung reinschreiben?
Gar nichts - der Grund ist, dass sein Aufenthalt als Beschuldigter im Strafverfahren ermittelt werden soll.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 19:06Die, die man auswählen kann passen alle nicht. Ausser vielleicht § 130 StPO "Bestellung Zustellungsbevollmächtigter freiwillig" (kann man auswählen). Einfach "Zustellung der Klageschrift" (händisch als Grund ins Freifeld)? Oder "Vernehmung als BS" (das könnte ich auswählen). Allerdings brauch ich die Vernehmung auch nicht, der Fall liegt klar.
Das ist nicht der Grund der Ausschreibung, sondern das sind weitere Zusatztexte, die man aufnehmen kann, wenn das veranlasst ist. Das kann eine freiwillige Bestellungf eines Zustellungsbevollmächtigten sein - obschon die Polizei auf diese Idee nicht selten selbst kommt -, das kann eine Beschuldigtenvernehmung sein (wobei egal ist, ob Du die brauchst - rechtliches Gehör!), oder eben - wenn es eine Entscheidung nach § 132 StPO gibt - die Aufforderung, nach dieser vorzugehen.

Faktisch wird das, was Du dort einträgst, Bestandteil der Ausschreibung und landet so in den pol. Datenbanken (POLAS/INPOL). Das und nur das erfährt dann die Streife, die bei einer Personenkontrolle über Deinen Beschuldigten stolpert.
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Danke. Ich dachte, INPOL wäre international und POLAS nur national. Muss das nochmal nachschauen. Das sind alles noch böhmische Dörfer :) Deswegen will ja unbedingt nochmal einen Tag zur Polizei. Gefährliches Halbwissen ich da habe.

Flüchtig meinte ich so, dass er sich nicht versteckt weil er eine Strafe befürchtet, er sich also nicht bewusst dem Verfahren entziehen will. Er ist wohl aus seiner Wohnung ausgezogen und hat noch keinen neuen Wohnsitz angemeldet. Wahrscheinlich pennt der irgendwo bei Kollegen oder so :)
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 22:19Danke. Ich dachte, INPOL wäre international und POLAS nur national.
POLAS ist das POLizeiAuskunftsSystem u.a. des Landes BW (auch als "INPOL-Land" bezeichnet), INPOL die bundesweit vernetzte, beim BKA geführte Datenbank, über die die einzelnen Systeme der Landespolizeien und des Bundes vernetzt sind.

Das internationale Äquivalent im Schengenraum ist SIS, das Schengener Informationssystem.
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 22:19Flüchtig meinte ich so, dass er sich nicht versteckt weil er eine Strafe befürchtet, er sich also nicht bewusst dem Verfahren entziehen will. Er ist wohl aus seiner Wohnung ausgezogen und hat noch keinen neuen Wohnsitz angemeldet. Wahrscheinlich pennt der irgendwo bei Kollegen oder so :)
Also Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Passt. :)
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Diese Abkürzungen sind aber auch verwirrend :) Das IN in INPOL hätte auch für international stehen können :D
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 22:42 Diese Abkürzungen sind aber auch verwirrend :) Das IN in INPOL hätte auch für international stehen können :D
Wikipedia hilft. (Ausnahmsweise mal.) \:D/
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

thh hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 16:37
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 29. August 2018, 22:42 Diese Abkürzungen sind aber auch verwirrend :) Das IN in INPOL hätte auch für international stehen können :D
Wikipedia hilft. (Ausnahmsweise mal.) \:D/
Hab heute nach "DASTA" gesucht. Gabs nix auf Wikipedia :D Das Handbuch des Staatsanwalts ist übrigens wieder aufgetaucht. Das find ich für meine Zwecke gar nicht so schlecht. Zumindest diese Vordrucke für Vfgen die drin sind. Kann ich ab und an mit dem abgleichen was ich so fabriziere :) Manchmal verstehe ich web.sta nicht, dann schreib ich es lieber außerhalb der Masken und Textfelder. Heute kam ein Feld "automatische Abfrage" (von was??) Und ich habs nicht weggekriegt. Bitte Wert eingeben, oder so ähnlich kam da immer. Hab dann 1 eingedrückt und dann wars weg. Scheint auch nix weiter passiert zu sein..Komisch :) Auch geil, dass ziemlich oft wenn man mit den Textbausteinen arbeitet und mehrere Taten hinzufügt die Änderungen nicht in die Anklage übernommen werden, oder aber man fügt nachträglich eine Tat hinzu und es setzt einem die übrigen Taten, bei denen man die Textbausteine angepasst hat wieder auf den Ursprung zurück. Oder es tauchen unten im abstrakten Anklagesatz einfach manche Taten nicht auf, die man aber im Textfeld drin hat. Hab da heute sicher ne Stunde mal rumprobiert um rauszufinden an was es liegt. Keine Chance. Hab jetzt ein paar Textbausteine einfach ins Word und arbeite nicht mehr mit den web.sta Vorlagen. Geht auch schnell und schon die Nerven.
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 19:32Hab heute nach "DASTA" gesucht. Gabs nix auf Wikipedia :D
Daten-(und Auskunfts-)Station. Da sitzen die Heinzelmännchen, die die polizeilichen Dateien füttern (und abfragen).
Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 19:32Das Handbuch des Staatsanwalts ist übrigens wieder aufgetaucht. Das find ich für meine Zwecke gar nicht so schlecht. Zumindest diese Vordrucke für Vfgen die drin sind. Kann ich ab und an mit dem abgleichen was ich so fabriziere :) Manchmal verstehe ich web.sta nicht, dann schreib ich es lieber außerhalb der Masken und Textfelder.
Ja, web.sta ist originär auf bayrische Abläufe abgestellt und passt daher weder 100%ig zu den Abläufen in anderen Ländern noch zu lokalen Üblichkeiten.
Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 19:32Heute kam ein Feld "automatische Abfrage" (von was??) Und ich habs nicht weggekriegt. Bitte Wert eingeben, oder so ähnlich kam da immer. Hab dann 1 eingedrückt und dann wars weg.
Das ist ein generelles Problem des Textsystems (das für web.sta und forumSTAR im Übrigen identisch ist). Aus oft schwer klärbaren Gründen fehlt die Belegung einer Variablen, die er dann abfragt. "1" einzugeben ist tatsächlich die Empfehlung, damit umzugehen, und normalerweise funktioniert das dann auch.
Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 19:32Auch geil, dass ziemlich oft wenn man mit den Textbausteinen arbeitet und mehrere Taten hinzufügt die Änderungen nicht in die Anklage übernommen werden, oder aber man fügt nachträglich eine Tat hinzu und es setzt einem die übrigen Taten, bei denen man die Textbausteine angepasst hat wieder auf den Ursprung zurück.
Dass Änderungen in den Masken bei erneutem Aufruf Änderungen überschreiben können, darauf wird hingewiesen, wenn man den Hinweis (bzw. dessen Wiederholung) nicht ausgeblendet hat.
Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 30. August 2018, 19:32Hab jetzt ein paar Textbausteine einfach ins Word und arbeite nicht mehr mit den web.sta Vorlagen.
Du weißt, dass web.sta auch Autotexte (wie Word) kennt?
Tobias__21
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Hatte ich ja Glück mit der 1 :D Neee, weiss ich nicht, das mit den Autotexten. Ich bemühe mich da nicht zu viel auszuprobieren. Ist mir schon paar Mal abgeschmiert
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von Tobias__21 »

Ein StA hat mir mal gezeigt, wie er Sachen an die Ordnungsbehörde abgibt. Der hatte da auch irgendwelche vorbereiteten Texte mit Tastenkombinationen belegt. Der hat ein paar Tasten gedrückt und zack war die ganze Verfügung da. Tutti kompletti, inkl. etwaiger Einstellungen und MiStra musste man nur noch ausdrucken. War ich schon beeindruckt, aber er ist wohl auch richtig fit mit web.sta. Der hat da ein paar Tricks drauf. Aber für mich lohnt das ja nicht. In paar Wochen bin ich ja wieder weg.
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Re: Beschuldigter abwesend

Beitrag von PatrickCh10000 »

Hallo an Alle erstmal, super und nützliches Forum.

Ich buddele hier gleich mal am Anfang einen älteren Thread aus.
Wie immer Such Funktion benutzt, nix gefunden, weil Frage speziell. Versuche, hier jemandem zu helfen.

Aaaaaaaaaaalso

Gedankenspiel und Aufgabe mit der ich mich gerade herumschlagen.

Ganz einfache und kurze Frage. Beschuldigter zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Ist nicht wirklich sesshaft, darum hat er ein paar Briefe verpasst.
Nun braucht er einen Ausweis, der zurückgehalten wird.
Wenn der jetzt ne ladungsfähige Adresse liefert, wie schnell ist die Aufenthaltsermittlung, denn dann "gelöscht"?

Genau wie im Originalpost nur Geldstrafe zu erwarten.


Viel Spaß, freue mich auf Antworten/Hilfe.

Viele Grüße an alle.


* Nein, ich bin keine Signatur, ich putze hier nur, außerdem stehe ich sogar nichtmal in der Signatur XD*
Zuletzt geändert von PatrickCh10000 am Sonntag 23. Juni 2024, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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