Hallo zusammen,
momentan ist ja der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen in aller Munde. Trotz intensiver Suche konnte ich keine konkrete Norm finden, wo das Ganze geregelt ist und wo ich den Gesetzestext nachlesen kann. Es müsste doch eine Norm im Telekommunikationsgesetz geben, nehme ich an.
Hintergrund ist, dass ich wissen möchte, ob und inwiefern der Wegfall des Nebenkostenprivilegs auch für Gemeinschaftsantennen gilt. Oder eben nur für Kabelfernsehen. Ich sitze gerade an einem Fall, wo im Mietvertrag geregelt ist, dass zum Mitgebrauch eine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden ist. Kabelfernsehen im Übrigen technisch gar nicht möglich. Die Antenne ist nun kaputt und die Vermieter weigern sich diese zu reparieren und begründen dies mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs und damit, dass die Mieter sich selbst um ihren Fernsehempfang kümmern müssen.
Weiß jemand Rat. Wäre für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße
Wegfall Nebenkostenprivileg - Wo genau geregelt?
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Re: Wegfall Nebenkostenprivileg - Wo genau geregelt?
Art. 15 Nr. 1 TelekommunikationsmodernisierungsG, § 2 Nr. 15 BetrKV?