Hallo liebe Community,
ich bin mir bei einer Frage etwas unsicher. Und zwar geht es um eine wesentliche Änderung eines PFB. Wenn man eine solche vornimmt, kann man dann diesen gerichtlich wieder angreifen, auch wenn der ursprüngliche Bescheid schon vom Gericht bestätigt wurde? Und wenn ja, in welcher Norm ist das geregelt?
Gruß
Thomas
Wesentliche Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses
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