Hallo, Zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Sind 8 Euro Säumniszuschlag bei 18,36 Euro Rundfunkbeitrag Rechtens?
Laut Information gibt es diese Regel:
Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Hier handelt es sich aber um 43,57 % und nicht 1%, Die Frage lautet also wie viel unterschied ist rechtens bzw. ist dies Legal und kann man dagegen vorgehen?
Denn sonst könnten sie ja auch 100% verlangen.
Danke für alle Antworten!
Gruß und hoffentlich ein schönes Sonniges WE euch!
GEZ
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Re: GEZ
Ein Klageverfahren dagegen wäre wirtschaftlich sinnlos, weil die Kosten im Unterliegensfalle viel zu hoch wären. Zahlen, SEPA Mandat erteilen und gut ist es.Silversurfer74 hat geschrieben: ↑Samstag 13. Juli 2024, 08:39 Hallo, Zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Sind 8 Euro Säumniszuschlag bei 18,36 Euro Rundfunkbeitrag Rechtens?
Laut Information gibt es diese Regel:
Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Hier handelt es sich aber um 43,57 % und nicht 1%, Die Frage lautet also wie viel unterschied ist rechtens bzw. ist dies Legal und kann man dagegen vorgehen?
Denn sonst könnten sie ja auch 100% verlangen.
Danke für alle Antworten!
Gruß und hoffentlich ein schönes Sonniges WE euch!
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Re: GEZ
Hallo, Danke für die Antwort. Mir ist klar das ein Klageverfahren vs. den 8€ absolut keinen Sinn ergibt.
Mir ging es jedoch darum ob 43,57 % Zinsen Rechtens sein können?
Wenn ich jemandem ein Darlehen gebe kann ich ja auch nicht einfach 43% Zinsen verlangen, sondern muss schauen das es dem Handelsüblichen gleichkommt.
Mir ging es jedoch darum ob 43,57 % Zinsen Rechtens sein können?
Wenn ich jemandem ein Darlehen gebe kann ich ja auch nicht einfach 43% Zinsen verlangen, sondern muss schauen das es dem Handelsüblichen gleichkommt.
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Re: GEZ
Es ist legal. Zur Rechtsgrundlage siehe https://www.google.com/url?sa=t&source= ... ViLtI1Ao9f, Randnummer 40.