Rechtskraft von Urteilen aus dem Eilverfahren
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Rechtskraft von Urteilen aus dem Eilverfahren
Ich arbeite für meine Dissertation grade an einigen eigenen Gedanken die mit dem o.g. Thema zusammenhängen. Es wäre hilfreich, dazu mit jemandem in Austausch zu kommen, ohne das Ganze öffentlich im Forum posten zu müssen. Es geht nur um ein paar wirklich kurz zusammenfassbare pragmatische Erwägungen und nicht um dogmatische Untiefen. Hätte jemand Zeit und Lust zu dem Thema ein paar Gedanken, gerne per PN o.ä., auszutauschen?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Rechtskraft von Urteilen aus dem Eilverfahren
Jona, ein spannendes Thema. Ich würde sagen, dass Richterinnen und Richter hier der ideale Gesprächsparnter von dir wären. In paar tummeln sich auch hier im Forum..
Ich drück die Daumen für deine Diss!
LG aus Lübeck
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- batman
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Re: Rechtskraft von Urteilen aus dem Eilverfahren
In welche grobe Richtung gehen denn Deine pragmatischen Erwägungen?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Rechtskraft von Urteilen aus dem Eilverfahren
Es geht um die Bindungswirkung iRv § 945 ZPO, die man mMn nur mit der Rechtskraft der Verfügungs-/Arrestentscheidung begründen könnte. Einige, inkl. zwei Zivilsenate des BGH, vertreten hierzu, dass eine rechtskräftig abweisende Entscheidung das Schadensersatzgericht bindet, eine den Arrest/Verfügung rechtskräftig bestätigende Entscheidung aber nicht. Vielfach wird geschrieben, die Bindungswirkung könne nicht mit der Rechtskraft begründet werden (womit aber dann?). Ich finde schon, muss dann aber in beide Richtungen gehen und ist im Ergebnis untragbar.