Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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TylerDurden1987
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Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von TylerDurden1987 »

Angenommen der A ist bulgarischer Staatsangehöriger und hält sich beruflich bedingt immer nur für kurze Zeit in Deutschland auf, ist also amtlich nicht gemeldet.

Der A wird nun von der Polizei kontrolliert, welche feststellt, dass er unter dem Einfluss von THC steht und sodann ein Owi-Verfahren nach 24a StVG eröffnet.

Der B, bei welchem es sich um den Beifahrer des A handelt und welcher seit mehreren Jahren in Deutschland gemeldet ist, erklärt sich als Zustellungsbevollmächtigter bereit.

Eine Sicherheitsleistung können beide nicht entrichten, weshalb vorerst auf diese verzichtet, diese aber nicht in Form einer Nullsicherheitsleistung ausgesetzt wird, eben da der B sich als ZBV hat benennen lassen.
Die Bußgeldstelle ist nicht zu erreichen, da während der Nacht keine Bereitschaft eingerichtet ist.

Hat die Polizei hier korrekt gehandelt, indem sie keine SiLei erhoben hat und lediglich den ZBV benannt hat, damit der A das Bußgeld noch zahlen kann? Die Angaben des A, sich regelmäßig im Bundesgebiet aufzuhalten sind glaubhaft, ferner kann er Verwandtschaft benennen, die in Deutschland gemeldet ist. Er ist also greifbar.

Wie ist der weitere Verfahrensablauf? Schickt die Bußgeldstelle die Zahlungsaufforderung an den B, also den ZBV? Was geschieht, wenn das Bußgeld nicht entrichtet wird?
Welche Möglichkeiten hätte die Polizei vor Ort gehabt, wenn sie auf die Zahlung der SiLei bestanden hätte?
Christopher133
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von Christopher133 »

also, ich denke, die Polizei hat richtig gehandelt. B hat sich als Zustellungsbevollmächtigter gemeldet, daher war keine Kaution nötig.
die Bußgeldstelle wird wahrscheinlich B die Zahlungsaufforderung schicken. wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, könnten sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten und das Geld von B einziehen.
wenn die Polizei auf die Zahlung von SiLei bestanden hätte, hätten sie A festhalten können oder andere Maßnahmen ergreifen.
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thh
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von thh »

Christopher133 hat geschrieben: Dienstag 30. Juli 2024, 12:12 die Bußgeldstelle wird wahrscheinlich B die Zahlungsaufforderung schicken. wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, könnten sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten und das Geld von B einziehen.
Seit wann ist der Zustellungsbevollmächtigte auch zur Zahlung des Bußgelds verpflichtet?
TylerDurden1987
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von TylerDurden1987 »

thh hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 16:21
Christopher133 hat geschrieben: Dienstag 30. Juli 2024, 12:12 die Bußgeldstelle wird wahrscheinlich B die Zahlungsaufforderung schicken. wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, könnten sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten und das Geld von B einziehen.
Seit wann ist der Zustellungsbevollmächtigte auch zur Zahlung des Bußgelds verpflichtet?
Das funktioniert so natürlich nicht. Trotzdem stellt sich die Frage, wie die Bußgeldstelle bei Nichtzahlung an das Geld kommt? In einem Strafverfahren kann da sicher seitens der StA mit einem HB gearbeitet werden. Wie verhält es sich jedoch bei der Bußgeldstelle, die diese Möglichkeit nicht hat?
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Strich
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von Strich »

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thh
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von thh »

TylerDurden1987 hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 20:03In einem Strafverfahren kann da sicher seitens der StA mit einem HB gearbeitet werden.
Regelmäßig nicht, schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, wenn nur Geldstrafen - ggf. < 90 TS - im Raum stehen.
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Re: Zustellungsbevollmächtiger benannt / SiLei vorerst nicht erhoben. Korrekt?

Beitrag von Strich »

Pff, nur weil ihr nicht den Schneid habt, regelmäßig von § 113 StPO Gebrauch zu machen ;-P
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