GoA, Aufwendungsersatz des Geschäftsführers

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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JEE
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Beitrag von JEE »

Im Rahmen der Rechtsfolge des Anspruchs aus einer echten berechtigen Goa des Geschäftsführers gegen den Geschäftsherrn (§§ 677, 683 S.1, 670 BGB) wird gelegentlich das Problem aufgestellt, ob auch die Arbeitsleistung des GF ersatzfähig ist. Der GF wendet also Aufwendungen auf, die er grds. in Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gegen Entgelt ausüben würde.

Stellen wir auf die h.M. ab, sind Arbeitsleistungen solcher Personen als Aufwendungen anzusehen. Argumentiert wurde mit § 1835 III BGB analog. Allerdings wurde § 1835 BGB neugefasst. Der Absatz wurde komplett ersetzt. So frage ich mich nun, woraus sich jetzt diese Wertung ableiten lässt, das Arbeitsleistungen Aufwendungen sind.
arlovski
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Beitrag von arlovski »

1877 III bgb

profitipp: bei sowas hilft das (nichtamtliche) inhaltsverzeichnis meistens schnell weiter
JEE
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Beitrag von JEE »

Vielen Dank!
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Ambitiosus_Advocatus
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Beitrag von Ambitiosus_Advocatus »

Guten Tag,

dieses Problem ist mir gerade bei der Bearbeitung des Hemmer Fallbuchs "GoA, BereicherungR" (Fall 4, Abwandlung, Auflage 2021) ebenfalls aufgetreten.

Dabei handelt es sich um eine Konsequenz der großen Vormundschaftsreform 2023.

Diese haben die Systematik des Vormundschaftsrechts regulatorisch umgewälzt, so dass der von Ihnen begehrte §1835 III BGB aF sich nun im §1877 III BGB nF befindet.

Dies ändert jedochs nichts an der analogen Anwendung der sog. "professionellen GoA", da deren Rechtsgedanke weiterhin aussagekräftig ist.

Tatsächlich besagen die Befürworter dieser Analogie folgendes: die Rechtstatsache, dass ein - gesetzlich eingeschalteter - Vormund Ersatzansprüche für berufstypische Aufwendungen geltend machen kann, dies für einen - fremdnützig und freiwillig tätig werdenden - Geschäftsführer iSd §677 BGB nicht anders sein darf.

Zudem ist anzumerken, dass - wie der Nutzer "arlovski" es zutreffend gesagt hat - eine Suche im Amstverzeichnis stets empfehlenswert ist. Auf der Website des Bundesministerium der Justiz können Sie die PDF-Version des BGB auswählen und mit einem schlichten "Control + F" den entsprechenden Wortlaut wiederfinden.

Mit freundlichen Grüßen.
"The clearest way to show what the rule of law means to us in everyday life is to recall what has happened when there is no rule of law." - Dwight D. Eisenhower.
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

So ist das, steht bereits auch in meinem aktuellen BGB – Lehrbuch für das Assessorexamen so drin. Mit alten Skripten zu lernen ist bei Jura keine so gute Idee :-)
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Strich
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Beitrag von Strich »

Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 7. August 2024, 14:45 So ist das, steht bereits auch in meinem aktuellen BGB – Lehrbuch für das Assessorexamen so drin. Mit alten Skripten zu lernen ist bei Jura keine so gute Idee :-)
Wenn sie nicht zu alt sind hat es den Vorteil, das einem die kürzlich erfolgte Änderung bewusst wird ;)
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Seit 31.05.2022 Lord Strich
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

In der Regel ist das nicht so, Strich; die meisten Leute schlagen die Normen gar nicht nach, die in den Lehrbüchern stehen und sehen so gar nicht, dass es hier eine Änderung gegeben hat. Ausserdem kommen neue Fragen hinzu durch die diversen Gesetzesänderung.
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