WissMit, Promotion, Befristung

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Antworten
frustrierterstudent
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2024, 17:59

Beitrag von frustrierterstudent »

Die meisten WissMit-Stellen zur Promotion sind ja auf drei Jahre befristet. Was ist aber, wenn man nach 2 Jahren mit seiner Diss in einem Stadium ist, in dem man sich denkt "Den Rest kann ich noch parallel zum Ref erledigen" und für einen früheren Ref Beginn kündigen will? Geht das? Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es ja eigentlich keine ordentliche Kündigung, oder?
frustrierterstudent
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2024, 17:59

Beitrag von frustrierterstudent »

P.S. Ich habe § 30 TV-L gefunden. Danach müsste man kündigen können, oder?
Grundlagencrack
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Montag 25. September 2023, 12:30
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Grundlagencrack »

Sei froh, wenn Du es in den drei Jahren schaffst... .
Benutzeravatar
De Owwebacher
Power User
Power User
Beiträge: 328
Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10

Beitrag von De Owwebacher »

Die wohl gängige Vorgehensweise in diesen Fällen ist nicht die Kündigung, sondern mit angemessenem zeitlichem Vorlauf an den Lehrstuhlinhaber heranzutreten und um Auflösung des Vertrags zu ersuchen. Das sollte kein Problem sein, wenn der Austrittszeitpunkt nicht ungünstig (beispielsweise mitten im laufenden Lehr- oder Prüfungsbetrieb) liegt.
Antworten