WissMit, Promotion, Befristung
Moderator: Verwaltung
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frustrierterstudent
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Die meisten WissMit-Stellen zur Promotion sind ja auf drei Jahre befristet. Was ist aber, wenn man nach 2 Jahren mit seiner Diss in einem Stadium ist, in dem man sich denkt "Den Rest kann ich noch parallel zum Ref erledigen" und für einen früheren Ref Beginn kündigen will? Geht das? Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es ja eigentlich keine ordentliche Kündigung, oder?
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frustrierterstudent
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P.S. Ich habe § 30 TV-L gefunden. Danach müsste man kündigen können, oder?
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Grundlagencrack
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Sei froh, wenn Du es in den drei Jahren schaffst... .
- De Owwebacher
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Die wohl gängige Vorgehensweise in diesen Fällen ist nicht die Kündigung, sondern mit angemessenem zeitlichem Vorlauf an den Lehrstuhlinhaber heranzutreten und um Auflösung des Vertrags zu ersuchen. Das sollte kein Problem sein, wenn der Austrittszeitpunkt nicht ungünstig (beispielsweise mitten im laufenden Lehr- oder Prüfungsbetrieb) liegt.