In welchem Umfang gilt der Datenschutz gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts?
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In welchem Umfang gilt der Datenschutz gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts?
Nehmen wir mal als Fallbeispiel, die Bestimmung des Aufenthaltsorts einer Person. Soweit ich gelesen habe, kann ja jeder im Melderegister nachschauen. Aber darüber hinaus kann man ja als Privatperson nicht bei jeder Behörde anrufen, um den Aufenthaltsort einer Person zu erfahren. Haben Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. die Krankenkasse da höhere Befugnisse?
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Re: In welchem Umfang gilt der Datenschutz gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts?
So ist es.toadally awesome hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. August 2024, 19:38Nehmen wir mal als Fallbeispiel, die Bestimmung des Aufenthaltsorts einer Person. Soweit ich gelesen habe, kann ja jeder im Melderegister nachschauen.
Welche "Behörden" erfassen denn den "Aufenthaltsort einer Person" und teilen ihn dann auf telefonische Anfrage mit?toadally awesome hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. August 2024, 19:38Aber darüber hinaus kann man ja als Privatperson nicht bei jeder Behörde anrufen, um den Aufenthaltsort einer Person zu erfahren.
Nein.toadally awesome hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. August 2024, 19:38Haben Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. die Krankenkasse da höhere Befugnisse?