Kraftfahrzeughilfeverordnung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Julia
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Kraftfahrzeughilfeverordnung

Beitrag von Julia »

Hey Leute,
mal eine Frage von mir, wir haben ja auch Sozialrechtler*innen hier, die vielleicht näheren Einblick haben als ich durch Recherche ;)

Es geht um die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die insb. Zuschüsse für den Erwerb eines Neufahrzeugs abhängig vom Einkommen vorsehen sowie einkommensunabhängig die vollständige Übernahme der Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau. Ersteres spielt bei meiner Frage keine Rolle dank Überschreitung der Einkommensgrenzen sowie Unwirtschaftlichkeit (technisch einwandfreies Auto vorhanden). Eine Umbauunternehmen ist aber der Auffassung, dass ein Umbau nicht gewährt würde, wenn das vorhandene Auto nicht mehr 50% des Neuwerts habe.
Meines Erachtens ist das aber nur Voraussetzung für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Zuschuss, nicht hingegen für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs. Anknüpfungspunkt sind §§ 4, 7 der KfzHV. Ich sehe also eigentlich keinen Grund, warum (in diesem Fall) ein Rollstuhlverladesystem aus dem Grund abgelehnt werden sollte, insb. wenn es auf ein mittel- bis langfristig zu beschaffendes Fahrzeug unproblematisch übertragen werden könnte.

Wie seht ihr das?
Und ja, mir ist bewusst, dass das hart an der Grenze zur Rechtsberatung ist, andererseits würde mich interessieren, ob ihr meine Interpretation teilt oder sogar weitergehende Infos zB bzgl. irgendwelcher mir unbekannter Verwaltungsvorschriften habt :)

Nachtrag: Die übrigen Voraussetzungen der Kfz-Hilfe liegen alle vor, darüber muss man sich also keine Gedanken machen ;)
Julia
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Re: Kraftfahrzeughilfeverordnung

Beitrag von Julia »

Hm, ich hab grad selbst noch die folgenden Urteile gefunden: LSG Celle, Urt. v. 24.02.2000 - L 1 RA 51/99 sowie SG Berlin, Urt. v. 11.7.2005 - S 13 RA 2575/03. Wahrscheinlich müsste man also darlegen, warum das trotzdem wirtschaftlicher wäre für die Behörde...
Aber ich bin für Ideen offen ;)
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De Owwebacher
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Re: Kraftfahrzeughilfeverordnung

Beitrag von De Owwebacher »

VG Köln, Urt. v. 21.11.2022 - 7 K 3835/21 meint, § 4 Abs. 3 sei im Rahmen des § 7 analog anzuwenden. Überzeugt mich jetzt auf Anhieb nicht, ich würde auch eher meinen, dass es darauf ankommt, ob der Umbaumaßnahme im Einzelfall das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot entgegen steht.
Julia
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Re: Kraftfahrzeughilfeverordnung

Beitrag von Julia »

Danke, das Urteil habe ich übersehen. Dann muss ich wohl mal überlegen, ob ich der Behörde nicht darlegen kann, dass es so wirtschaftlicher wäre :)
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