Hallo zusammen,
mal eine "Hintergrundfrage" zum Thema Vormerkungen. Die Funktionsweise der Vormerkung ist mir bekannt, also die relative Unwirksamkeit gegenüber des Vormerkungsberechtigten. Mich interessiert es nur, wieso die Lösung mit der relativen Unwirksamkeit im Gesetz gewählt wurde.
Klassiker-Beispiel: A verkauft B ein Haus, B lässt sich eine Vormerkung eintragen. Dann verkauft A das Haus aber an C.
Wieso lässt man nicht gleich den "Verkauf" des Hauses von A an C unwirksam werden? Ich denke da bspw. an den § 888 BGB, der C dazu verpflichten würde, den Eigentumserwerb von B mit herbeizuführen. Hätte man nicht darauf verzichten können?
Bin noch relativ neu im Immobilarsachenrecht und habe hierauf noch keine (für mich verständliche) Antwort gefunden.
Danke im Voraus und liebe Grüße!
Wieso sind Vormerkungen relativ unwirksam?
Moderator: Verwaltung
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Re: Wieso sind Vormerkungen relativ unwirksam?
Weil das eine schwerer wiegende Lösung mit weiterreichenden Konsequenzen wäre als zur Behebung des Problems nötig. Nehmen wir an, in deinem Fall hat B nunmehr kein Interesse an dem Haus (genauer: Grundstück) und legt keinen Wert darauf, seinen Übereignungsanspruch durchzusetzen. Warum sollte nun der „Verkauf“ (genauer: Übereignung) an C erga omnes unwirksam sein? Die Vormerkung soll ja nur die Position des B schützen, der Rest der Welt braucht daraus keine Rechte oder Vorteile abzuleiten. Daher hat sich der Gesetzgeber entschieden, eine nur relative Unwirksamkeit gegenüber dem Vormerkungsberechtigten anzuordnen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Wieso sind Vormerkungen relativ unwirksam?
Außerdem erhöht es die Verkehrsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftsgüter (Grundstücke), wenn ich als A das Grundstück gleichwohl weiter verkaufen kann. Vielleicht denkt sich C auch: Ich krieg den B schon ausbezahlt. Es eröffnet einfach mehr Freiheit für alle Beteiligten. Das ist ein bisschen, wie bei der Abtretung. Da hätte man ja auch regeln können, dass die Abtretung ohne Beteiligung des Schuldners unwirksam ist. Auch das Trennungs- und Abstraktionsprinzip hat letztlich diesen Hintergrund.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Wieso sind Vormerkungen relativ unwirksam?
Hallo ihr beiden, danke für die einfache Erklärung
Es hilft dann doch beim Verständnis, es nochmal "nicht ganz" in Fachsprache erklärt zu bekommen.
Es hilft dann doch beim Verständnis, es nochmal "nicht ganz" in Fachsprache erklärt zu bekommen.
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Re: Wieso sind Vormerkungen relativ unwirksam?
Ich finde das super, dass sich Studierende/Lernende noch fragen, WARUM etwas so ist, wie es ist, und nicht einfach "lernen".ErfolgreicherJurist hat geschrieben: ↑Sonntag 15. September 2024, 21:29 Hallo ihr beiden, danke für die einfache Erklärung
Es hilft dann doch beim Verständnis, es nochmal "nicht ganz" in Fachsprache erklärt zu bekommen.
Leider hab ich das selber während des Studiums nie so gemacht...