Frist Wiederholung 1. StaEx bei Nichtbestehen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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JurStress24
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Frist Wiederholung 1. StaEx bei Nichtbestehen

Beitrag von JurStress24 »

Hallo an alle,

weiß jemand zufällig, ob eine Frist eingehalten werden muss (zB übernächster Termin) bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Baden-Württemberg?
Ich finde dazu nichts, habe die Prüfungsordnung hoch und runter gelesen, dort steht nur etwas von "Bis zur Wiederholungsprüfung ist das Studium fortzusetzen".
Die Uni konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, außer dass ich nicht einmal immatrikuliert sein muss, da der universitäre Teil beendet ist.
Das LJPA liefert auch keine Auskunft.

Ich würde gerne den Bachelor vorher abschließen, bevor ich mich an den Zweitversuch wage.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe #-o
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thh
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Re: Frist Wiederholung 1. StaEx bei Nichtbestehen

Beitrag von thh »

JurStress24 hat geschrieben: Donnerstag 26. September 2024, 20:29 weiß jemand zufällig, ob eine Frist eingehalten werden muss (zB übernächster Termin) bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Baden-Württemberg?
Nicht, dass ich wüsste.
JurStress24 hat geschrieben: Donnerstag 26. September 2024, 20:29Ich finde dazu nichts, habe die Prüfungsordnung hoch und runter gelesen, dort steht nur etwas von "Bis zur Wiederholungsprüfung ist das Studium fortzusetzen".
Die Uni konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, außer dass ich nicht einmal immatrikuliert sein muss, da der universitäre Teil beendet ist.
Das passt nur schlecht zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 JAPrO BW:
(1) Zur Staatsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer

1. die nach § 5a Absatz 1 DRiG erforderliche Studienzeit durchlaufen hat und in den zwei der Prüfung unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität am Prüfungsort im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war;
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