weiß jemand zufällig, ob eine Frist eingehalten werden muss (zB übernächster Termin) bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Baden-Württemberg?
Ich finde dazu nichts, habe die Prüfungsordnung hoch und runter gelesen, dort steht nur etwas von "Bis zur Wiederholungsprüfung ist das Studium fortzusetzen".
Die Uni konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, außer dass ich nicht einmal immatrikuliert sein muss, da der universitäre Teil beendet ist.
Das LJPA liefert auch keine Auskunft.
Ich würde gerne den Bachelor vorher abschließen, bevor ich mich an den Zweitversuch wage.
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe
