Hallo zusammen,
ist eine Entwidmung eines Schlüssel gegeben, wenn der Tod der berechtigten Person vermutet wird? Bspw.: Ich erhalte einen Reserveschlüssel von meinem Bruder. Sein Tod wird nur vermutet. Würde ich mich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen, wenn ich mir mit dem Schlüssel Zutritt verschaffe? (wenn seine Frau nichts von dem Reserveschlüssel weiß)
Also wäre der Schlüssel dann ein falscher?
Ich wurde bei meiner Recherche leider nicht fündig. Wie würdet ihr das werten?
Entwidmung Schlüssel
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