Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Moderator: Verwaltung
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Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Hallo
während meiner Studienzeit habe ich viel in diesem Forum gelesen und das fachliche Niveau geschätzt - freilich neben dem teils vorzüglichen Humor. Jedenfalls erscheint mir dieser Kreis angesichts der vorwiegend langjährigen Praktiker, wenn auch mittlerweile etwas kleiner, um "Karriere"-Rat zu fragen.
Im Frühling hab ich das 1. Examen erfolgreich abgeschlossen mit insgesamt knapp über zweistellig.
Ich habe kürzlich das Ref begonnen, allerdings kann man bei uns auch während des Refs noch den Verbesserungsversuch absolvieren, der auch kostenfrei wäre (da im Freiversuch bestanden).
Bislang habe ich davon abgesehen, da ich es nach Recherche so verstanden habe, dass jedenfalls hinsichtlich des ersten Examens diese Bewertung grds. für jede Tätigkeit ausreichend sei - abgesehen wohl von Nur-Notar in HH und Wissenschaft (wobei das trotz großen Interesses wegen des ungewissen Weges/merkwürdigen Kriterien unattraktiv ist). [Dazu weiter letzter Absatz]
Mich interessiert thematisch vorwiegend das Kapitalmarktrecht, insbesondere auch mit Bezügen zum (öffentlichen) Bank(aufsichts-)recht (SP in dieser Richtung). Kapitalmarktrecht jedenfalls in spannender Form (hier für mich zum Teil Prospektrecht, Insiderrecht, aber insbesondere Verbriefungen interessiert) findet sich ausschließlich in Großkanzleien und das auch nicht in jeder; darüber hinaus natürlich auch in BaFin, BMF oder EZB (durchaus auch sehr politisch interessiert - aber nicht iSv politische Ambition -, sofern das relevant ist)
Aber auch darüber hinaus finde ich gerade die Auseinandersetzung mit dem Recht äußerst spannend, insbesondere wenn man selbst Probleme entdeckt, die so bislang noch nicht kommentiert wurden (in neueren Spezialgesetzen oftmals der Fall, insbesondere wenn wenig praxisrelevant) und versuch dazu Lösungsansätze zu überlegen.
Letzteres - kernjuristisches und forensisches Arbeiten - findet man mWn gerade in der Rechtsprechung, wobei von meinem Eindruck und auch nach Bestätigung durch meinen aktuellen Ausbilder in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Mehrheit der Fälle die Probleme in tatsächlicher Hinsicht liegen und weniger in der rechtl. Würdigung, wohingegen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Tatsachen zumeist unstreitig sind und vor allem um die richtige Rechtsanwendung gestritten wird. Allerdings kann natürlich da auch die Verwaltung mit der Forensik teils interessant sein, gerade wenn es in Richtung Aufsicht (bspw. BaFin, oder noch besser EZB) geht und der Klärung von Grundsatzfragen etc oder im Ministerium an der Ausgestaltung/Umgestaltung bisheriger Regelungen beteiligt zu sein.
Jetzt zum "Problem": Ich arbeite sehr gern, wenn mich etwas interessiert und bin recht ambitioniert und zielstrebig. Ich könnte mir daher schwer vorstellen für 40 Jahre mehr oder weniger auf der gleichen Stelle zu verharren. Schließlich geht es auch um gewisse Wertschätzung für das, was man leistet, insbesondere, wenn man eben mehr leistet als andere, sei es durch Boni, sei es durch mehr Möglichkeiten (Sonderverwendungen o.ä.), die sich anschließend auch monetär niederschlagen (können) o.ä. Nach allem was ich hier im Forum bislang lesen konnte, gerade auch von Nutzern, die erkennbar tiefergehende Einblicke in das Dienst- und Beamtenrecht sowie die dortige Personalentwicklung hatten: Es ist wohl notwendig mehr oder weniger entweder schon bei der Bewerbung durch außergewöhnliche Examina (doppel-gut oder ähnliches) aufzufallen oder/und durch den Dienstvorgesetzten als förderungswürdig erachtet zu werden, sodass man herausragende Bewertungen und frühe, hilfreiche Verwendungsmöglichkeiten erhält (sowohl für Justiz als auch Verwaltung). Nach einem älteren Faden hier, scheinen auch BGH Kanzleien spannend zu sein, wobei das nach dem dortigen credo wohl noch intransparenter sei mit der Perspektive.
Im Gegensatz zu diesen Entwicklungsperspektiven scheint mir als sei das jedenfalls in Großkanzleien transparenter oder jedenfalls dem Anschein nach nachvollziehbarer, dass es einen bestimmten Zeitplan gibt und es - wohl anzunehmen - auf den "Wert" für die Kanzlei ankommt, dass man in die Mitinhaberschaft (Partnerschaft) aufgenommen wird, was ökonomisch sinnig erscheint.
1) Erachtet ihr diese Erwägungen eurer Erfahrung nach für korrekt? Zur Klarstellung: Das ist kein X-ter Justiz vs. GK Faden oder was auch immer. Mir geht es allein um die Entwicklungsmöglichkeiten / Transparenz davon (?!). Was ergibt wohl am meisten Sinn? Es geht hier wie gesagt, nicht um Geld oder Arbeitszeiten, sondern allein darum, wo die Perspektive auf Basis der von mir gesuchten Eckdaten/Wünsche/Interessen wohl besser ausschaut. Freilich werde ich jetzt im Ref ausprobieren wollen, ob mir überhaupt insbesondere die GK von der Atmosphäre/Arbeitsweise zusagt, selbiges für die öffentliche Verwaltung (kurioserweise sehen mich ehemalige Kollegen einer behördenähnlichen Einrichtung, bei der ich während des Studiums bis zum Ref-Beginn war eindeutig in der GK) , selbiges auch für öffentliche Verwaltung.
2) Dabei hat sich nach Sichtung dieses Fadens (Vorteil von mehr als 9 Punkten) jetzt auch die "Befürchtung" eingestellt, ob ggf. das vorgenannte Examensergebnis ohnehin für sich unzureichend sei und stattdessen verbessert werden müsse, insbesondere nach den auf der Verlinkung zu findenden obersten beiden Beiträgen. Dass das 2. Examen am Ende auch (oder insbesondere ) vernünftig sein muss, steht außer Frage. Jetzt geht es mir aber erstmal darum, ob das 1. wohl entgegen bisheriger Annahme verbessert werden müsse, um (gute) Entwicklungsmöglichkeiten zu haben.
Ich danke für jede Rückmeldung des erfahrenen Kreises.
während meiner Studienzeit habe ich viel in diesem Forum gelesen und das fachliche Niveau geschätzt - freilich neben dem teils vorzüglichen Humor. Jedenfalls erscheint mir dieser Kreis angesichts der vorwiegend langjährigen Praktiker, wenn auch mittlerweile etwas kleiner, um "Karriere"-Rat zu fragen.
Im Frühling hab ich das 1. Examen erfolgreich abgeschlossen mit insgesamt knapp über zweistellig.
Ich habe kürzlich das Ref begonnen, allerdings kann man bei uns auch während des Refs noch den Verbesserungsversuch absolvieren, der auch kostenfrei wäre (da im Freiversuch bestanden).
Bislang habe ich davon abgesehen, da ich es nach Recherche so verstanden habe, dass jedenfalls hinsichtlich des ersten Examens diese Bewertung grds. für jede Tätigkeit ausreichend sei - abgesehen wohl von Nur-Notar in HH und Wissenschaft (wobei das trotz großen Interesses wegen des ungewissen Weges/merkwürdigen Kriterien unattraktiv ist). [Dazu weiter letzter Absatz]
Mich interessiert thematisch vorwiegend das Kapitalmarktrecht, insbesondere auch mit Bezügen zum (öffentlichen) Bank(aufsichts-)recht (SP in dieser Richtung). Kapitalmarktrecht jedenfalls in spannender Form (hier für mich zum Teil Prospektrecht, Insiderrecht, aber insbesondere Verbriefungen interessiert) findet sich ausschließlich in Großkanzleien und das auch nicht in jeder; darüber hinaus natürlich auch in BaFin, BMF oder EZB (durchaus auch sehr politisch interessiert - aber nicht iSv politische Ambition -, sofern das relevant ist)
Aber auch darüber hinaus finde ich gerade die Auseinandersetzung mit dem Recht äußerst spannend, insbesondere wenn man selbst Probleme entdeckt, die so bislang noch nicht kommentiert wurden (in neueren Spezialgesetzen oftmals der Fall, insbesondere wenn wenig praxisrelevant) und versuch dazu Lösungsansätze zu überlegen.
Letzteres - kernjuristisches und forensisches Arbeiten - findet man mWn gerade in der Rechtsprechung, wobei von meinem Eindruck und auch nach Bestätigung durch meinen aktuellen Ausbilder in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Mehrheit der Fälle die Probleme in tatsächlicher Hinsicht liegen und weniger in der rechtl. Würdigung, wohingegen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Tatsachen zumeist unstreitig sind und vor allem um die richtige Rechtsanwendung gestritten wird. Allerdings kann natürlich da auch die Verwaltung mit der Forensik teils interessant sein, gerade wenn es in Richtung Aufsicht (bspw. BaFin, oder noch besser EZB) geht und der Klärung von Grundsatzfragen etc oder im Ministerium an der Ausgestaltung/Umgestaltung bisheriger Regelungen beteiligt zu sein.
Jetzt zum "Problem": Ich arbeite sehr gern, wenn mich etwas interessiert und bin recht ambitioniert und zielstrebig. Ich könnte mir daher schwer vorstellen für 40 Jahre mehr oder weniger auf der gleichen Stelle zu verharren. Schließlich geht es auch um gewisse Wertschätzung für das, was man leistet, insbesondere, wenn man eben mehr leistet als andere, sei es durch Boni, sei es durch mehr Möglichkeiten (Sonderverwendungen o.ä.), die sich anschließend auch monetär niederschlagen (können) o.ä. Nach allem was ich hier im Forum bislang lesen konnte, gerade auch von Nutzern, die erkennbar tiefergehende Einblicke in das Dienst- und Beamtenrecht sowie die dortige Personalentwicklung hatten: Es ist wohl notwendig mehr oder weniger entweder schon bei der Bewerbung durch außergewöhnliche Examina (doppel-gut oder ähnliches) aufzufallen oder/und durch den Dienstvorgesetzten als förderungswürdig erachtet zu werden, sodass man herausragende Bewertungen und frühe, hilfreiche Verwendungsmöglichkeiten erhält (sowohl für Justiz als auch Verwaltung). Nach einem älteren Faden hier, scheinen auch BGH Kanzleien spannend zu sein, wobei das nach dem dortigen credo wohl noch intransparenter sei mit der Perspektive.
Im Gegensatz zu diesen Entwicklungsperspektiven scheint mir als sei das jedenfalls in Großkanzleien transparenter oder jedenfalls dem Anschein nach nachvollziehbarer, dass es einen bestimmten Zeitplan gibt und es - wohl anzunehmen - auf den "Wert" für die Kanzlei ankommt, dass man in die Mitinhaberschaft (Partnerschaft) aufgenommen wird, was ökonomisch sinnig erscheint.
1) Erachtet ihr diese Erwägungen eurer Erfahrung nach für korrekt? Zur Klarstellung: Das ist kein X-ter Justiz vs. GK Faden oder was auch immer. Mir geht es allein um die Entwicklungsmöglichkeiten / Transparenz davon (?!). Was ergibt wohl am meisten Sinn? Es geht hier wie gesagt, nicht um Geld oder Arbeitszeiten, sondern allein darum, wo die Perspektive auf Basis der von mir gesuchten Eckdaten/Wünsche/Interessen wohl besser ausschaut. Freilich werde ich jetzt im Ref ausprobieren wollen, ob mir überhaupt insbesondere die GK von der Atmosphäre/Arbeitsweise zusagt, selbiges für die öffentliche Verwaltung (kurioserweise sehen mich ehemalige Kollegen einer behördenähnlichen Einrichtung, bei der ich während des Studiums bis zum Ref-Beginn war eindeutig in der GK) , selbiges auch für öffentliche Verwaltung.
2) Dabei hat sich nach Sichtung dieses Fadens (Vorteil von mehr als 9 Punkten) jetzt auch die "Befürchtung" eingestellt, ob ggf. das vorgenannte Examensergebnis ohnehin für sich unzureichend sei und stattdessen verbessert werden müsse, insbesondere nach den auf der Verlinkung zu findenden obersten beiden Beiträgen. Dass das 2. Examen am Ende auch (oder insbesondere ) vernünftig sein muss, steht außer Frage. Jetzt geht es mir aber erstmal darum, ob das 1. wohl entgegen bisheriger Annahme verbessert werden müsse, um (gute) Entwicklungsmöglichkeiten zu haben.
Ich danke für jede Rückmeldung des erfahrenen Kreises.
Zuletzt geändert von KMR am Freitag 4. Oktober 2024, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
KMR, nach meiner Erfahrungen bildet sich erst im Laufe des Refs heraus, was du später gerne beruflich machen willst. Stand JETZT hast du nur verschwommene Vorstellungen, das wird sich idR noch alles mehrfach ändern. Dafür ist das Ref ja da, dass du Einblick in viele verschiedene Tätigkeiten bekommst.
Von daher sehe ich deine Thematik ganz einfach: Egal, was du später machen willst, reichen dir 10 Punkte im 1. Examen aus oder willst du ggf. noch mehr? Das solltest du dich meiner bescheidenen Meinung nach fragen.
LG aus lübeck
Von daher sehe ich deine Thematik ganz einfach: Egal, was du später machen willst, reichen dir 10 Punkte im 1. Examen aus oder willst du ggf. noch mehr? Das solltest du dich meiner bescheidenen Meinung nach fragen.
LG aus lübeck
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Das ist mir ja auch völlig klar und dazu werde ich jetzt ja auch versuchen unter anderem durch die Refstationen einen Eindruck zu gewinne mn, was mir gefällt und liegt.
Nur kann man bekanntlich die Examina stets nur für einen kurzen Zeitraum nach Ablegung verbessern, sodass es äußerst ärgerlich wäre, wenn man später feststellt, dass einen allein deshalb ein grundsätzlich für einen persönlich attraktiver Beruf/Stelle oder Entwicklungsmöglichkeit darin allein wegen der Examina ausscheidet.
Ob ich persönlich damit zufrieden bin? In Anbetracht der im Vergleich zum Gros der anderen Prüfungskandidaten geringen Vorbereitung mit Ausnahme des kontinuierlichen Lernens während des Studiums war ich schon positiv zufrieden, zumal ich eben immer annahm dass die genannten Werte gut seien. Natürlich hätte ich nichts gegen 11 Punkte oder ein gut einzuwenden
Nur kann man bekanntlich die Examina stets nur für einen kurzen Zeitraum nach Ablegung verbessern, sodass es äußerst ärgerlich wäre, wenn man später feststellt, dass einen allein deshalb ein grundsätzlich für einen persönlich attraktiver Beruf/Stelle oder Entwicklungsmöglichkeit darin allein wegen der Examina ausscheidet.
Ob ich persönlich damit zufrieden bin? In Anbetracht der im Vergleich zum Gros der anderen Prüfungskandidaten geringen Vorbereitung mit Ausnahme des kontinuierlichen Lernens während des Studiums war ich schon positiv zufrieden, zumal ich eben immer annahm dass die genannten Werte gut seien. Natürlich hätte ich nichts gegen 11 Punkte oder ein gut einzuwenden
- Schnitte
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Mit einem zweistelligen ersten Examen stehen die Türen zu jeder gewünschten juristischen Karriere offen. Es ist natürlich nicht garantiert, dass man den Wunschjob auch bekommt; da sind noch viele andere Unwägbarkeiten im Spiel, wie etwa das zweite Examen und natürlich das Glück, zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle zu sein. Aber es gibt keine juristische Karriere, die an einem ersten Examen von “nur” zehn Punkten scheitern wird. Man hört natürlich von jedem zweiten prominenten Juristen (Wissenschaftler, Richter, Politiker, sonstwas), er/sie habe zwei achtzehn-Punkte-Examina o.dgl., aber solche Geschichten darf man getrost in den Bereich der Sage verweisen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Schnitte, mal wieder gut formuliert. Du solltest Jurist werden .-)
Also, lieber/liebe KMR, ich würde auch sagen, dass 10 Punkte im 1. Examen ordentlich sind. Dann nochmal rein? Ich weiß nicht..
Also, lieber/liebe KMR, ich würde auch sagen, dass 10 Punkte im 1. Examen ordentlich sind. Dann nochmal rein? Ich weiß nicht..
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Wie gesagt, ich hatte auch persönlich damit abgeschlossen und jetzt lediglich etwas durch den gefundenen Faden verunsichert gewesen.
Btw: Heute das Kaiser-Skript angefangen zum materiellen ZR; erstaunlich wie man deinen Sprachstil (wertungsfrei) wiedererkennt
Btw: Heute das Kaiser-Skript angefangen zum materiellen ZR; erstaunlich wie man deinen Sprachstil (wertungsfrei) wiedererkennt
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
:-) ich bin halt ich
- Schnitte
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Re: Rat/Verbesserung (1. Stex) während des Refs
Ach, der Zug ist abgefahren...Torsten Kaiser hat geschrieben: ↑Dienstag 1. Oktober 2024, 17:49 Schnitte, mal wieder gut formuliert. Du solltest Jurist werden .-)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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