Stolpere täglich über Angebote für Neukunden und frage mich immer, ob man da auch dazugehört, wenn man schonmal irgendwann in der Vergangenheit Kunde war - ich hoffe mal das fällt nicht schon deshalb unter Rechtsberatung, ansonsten löscht es gerne. Habe interessenhalber mal in die AGB einiger Anbieter reingeschaut, Definitionen findet man nicht.
Wie würdet ihr das auslegen?
Ist Neukunde in Abgrenzung vom Bestandskunden jeder, der nicht aktuell zur Kundschaft gehört? Bei Abodiensten (Zeitungsabos u.ä.) finde ich das einleuchtend, bei typischen einmaligen Verträgen (Möbelkauf o.ä.) liegt es mMn auch auf der Hand, dass man nur beim ersten Kauf jemals Neukunde ist. Diensten mit Rahmenverträgen (Fahrdienste wie Uber, Lieferdienste), innerhalb derer die eigentlichen Verträge mit Dritten abgeschlossen werden, kommen mir aber schwierig vor. Man könnte auf die Existenz des Kundenkontos abstellen, kommt mir aber mäßig sinnvoll vor. Ein seit Jahren ungenutztes Konto ist wertungsmäßig das gleiche wie ein zwischenzeitlich gelöschtes. Ist aber auch nicht ganz das selbe wie ein Möbelkaufhaus, denn dort wird das eigentliche Geschäft, für das der Kunde gewonnen werden soll, ja unmittelbar mit dem Möbelhändler und nicht mit Dritten abgeschlossen.
Wer ist "Neukunde" bei Lockangeboten?
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Re: Wer ist "Neukunde" bei Lockangeboten?
Das wird wohl - sofern keine eigene Definition genannt wird - unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Unternehmen, die dich bereits als Neukunden sehen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Kundenbeziehung besteht. Bei den meisten Anbietern expliziter "Lock-Neukundenangeboten" wird oftmals spezifiert, dass innerhalb der letzten 12 Monate (seltener 18 Monate) keine entsprechende Kundenbeziehung bestanden haben dürfe.
Bei (Bank-)Konten wird regelmäßig unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Kontos ein Bestandskunde angenommen, wobei das in der Regel explizit benannt wird, dass der Neukundenstatus voraussetzt, dass eben in den letzten zumeist 12 Monaten kein Konto bei dem Finanzdienstleister o. Kreditinstitut bestand.
Bei (Bank-)Konten wird regelmäßig unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Kontos ein Bestandskunde angenommen, wobei das in der Regel explizit benannt wird, dass der Neukundenstatus voraussetzt, dass eben in den letzten zumeist 12 Monaten kein Konto bei dem Finanzdienstleister o. Kreditinstitut bestand.