ich studiere Jura. Leider werde ich bezüglich einer rechtlichen Problemstellung auch im Internet nicht wirklich fündig. Ich finde tatsächlich auch keine Übungsfälle dazu. Interessant ist für mich die folgende zivilrechtliche Fall-Konstellation:
A beschädigt (unverschuldet) das Auto von B. B lässt daraufhin das Auto von dem KFZ-Mechaniker C reparieren. C ist jedoch unehrlich und repariert das Nötige, tut aber so, als wäre noch mehr repariert worden (was aber nicht stimmt). Damit ist der Preis für die Reparatur höher. B zahlt nun den gesamten Preis (er bemerkt nicht, dass der Preis ungerechtfertigt höher ist, bzw. bestimmte Leistungen gar nicht ausgeführt wurden, da B kein Fachwissen hat). Dies war von dem C beabsichtigt. B möchte nun das gezahlte Geld von A ersetzt haben. A bemerkt den Betrug des C aber und sagt, dass er (A) nichts dafürkönne, wenn B eine betrügerische Werkstatt aufgesucht hat. Außerdem übersteigt der Reparaturpreis, der wegen dem Betrug des C nun so hoch ist, sogar den Wert des Autos.
Frage 1: Was könnte B von A verlangen? Z.B. den gesamten, einschließlich durch den Betrug des C erhöhten, Preis für die Reparatur durch C? Oder nur den Reparaturpreis ohne den „Betrugsaufschlag“? Oder einfach nur einen Betrag in Höhe von der Minderung des Wertes des Autos durch die Beschädigung durch A?
Frage 2: Wenn B gegen A einen Anspruch in Höhe von dem gesamten, einschließlich durch den Betrug des C erhöhten, Reparatur-Betrag hätte, könnte A gegen C einen Anspruch in Höhe von der Differenz zwischen Betrugs-Betrag und echtem Reparaturpreis geltend machen (oder etwas anderes)? Könnte vielleicht A sogar etwas von dem gutgläubigen B verlangen?
Welche zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen würden Sie prüfen?
280 ff. BGB, 812 BGB etc.? Vielleicht sogar eine GoA?
Bisher habe ich schon viele Fälle mit diversen Reparaturen gesehen. Niemals war aber der Reparateur bzw. eine Werkstatt der/die „Böse“. Falls sowas in einer Klausur drankäme, dann würde ich gerade nicht ganz weiterwissen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!