Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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EliasKönig
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Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Beitrag von EliasKönig »

Hallo zusammen,
ich studiere Jura. Leider werde ich bezüglich einer rechtlichen Problemstellung auch im Internet nicht wirklich fündig. Ich finde tatsächlich auch keine Übungsfälle dazu. Interessant ist für mich die folgende zivilrechtliche Fall-Konstellation:
A beschädigt (unverschuldet) das Auto von B. B lässt daraufhin das Auto von dem KFZ-Mechaniker C reparieren. C ist jedoch unehrlich und repariert das Nötige, tut aber so, als wäre noch mehr repariert worden (was aber nicht stimmt). Damit ist der Preis für die Reparatur höher. B zahlt nun den gesamten Preis (er bemerkt nicht, dass der Preis ungerechtfertigt höher ist, bzw. bestimmte Leistungen gar nicht ausgeführt wurden, da B kein Fachwissen hat). Dies war von dem C beabsichtigt. B möchte nun das gezahlte Geld von A ersetzt haben. A bemerkt den Betrug des C aber und sagt, dass er (A) nichts dafürkönne, wenn B eine betrügerische Werkstatt aufgesucht hat. Außerdem übersteigt der Reparaturpreis, der wegen dem Betrug des C nun so hoch ist, sogar den Wert des Autos.
Frage 1: Was könnte B von A verlangen? Z.B. den gesamten, einschließlich durch den Betrug des C erhöhten, Preis für die Reparatur durch C? Oder nur den Reparaturpreis ohne den „Betrugsaufschlag“? Oder einfach nur einen Betrag in Höhe von der Minderung des Wertes des Autos durch die Beschädigung durch A?
Frage 2: Wenn B gegen A einen Anspruch in Höhe von dem gesamten, einschließlich durch den Betrug des C erhöhten, Reparatur-Betrag hätte, könnte A gegen C einen Anspruch in Höhe von der Differenz zwischen Betrugs-Betrag und echtem Reparaturpreis geltend machen (oder etwas anderes)? Könnte vielleicht A sogar etwas von dem gutgläubigen B verlangen?
Welche zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen würden Sie prüfen?
280 ff. BGB, 812 BGB etc.? Vielleicht sogar eine GoA?
Bisher habe ich schon viele Fälle mit diversen Reparaturen gesehen. Niemals war aber der Reparateur bzw. eine Werkstatt der/die „Böse“. Falls sowas in einer Klausur drankäme, dann würde ich gerade nicht ganz weiterwissen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! 😊
Torsten Kaiser
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Re: Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Elias, kleiner Tipp: Schau mal in den Datenbanken (Juris, Beckonline) oder Kommentaren nach dem Stichwort "Prognoserisiko" oder "Werkstattrisiko", darum geht es. Der BGH hat dazu auch gerade eine paar coole Urteile rausgehauen, BGH NJW 2024, 2035; 2024, 2031; 2024 1996.

LG au Lübeck
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Schnitte
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Re: Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Beitrag von Schnitte »

Das ist einer der Fälle, wo bereits der nackte Gesetzeswortlaut schon weit führt. Nach § 249 Abs. 1 BGB schuldet der Schuldner eines SE-Anspruchs grundsätzlich Naturalrestitution. Das macht in solchen Fällen natürlich kein Mensch. Stattdessen wird über Abs. 2 der erforderliche Geldbetrag verlangt. Man beachte hier den Wortlaut: Den erforderlichen Geldbetrag - nicht etwa einen überhöhten, über das Erforderliche hinausgehenden Betrag.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
EliasKönig
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Re: Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Beitrag von EliasKönig »

Vielen Dank an Sie beide.
Torsten Kaiser
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Re: Übungsfall: Dritter Schädiger und Werkstatt-Betrug - wie würden Sie vorgehen?

Beitrag von Torsten Kaiser »

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