Mandantenbegehren Anwaltsklausur Niedersachsen
Moderator: Verwaltung
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Torsten Kaiser
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An alle Referedarinnen und Referendare aus Nds:
Kurze Frage an alle, die schon etwas weiter sind: Was sagt man euch in den AGs zur Darstellung des Mandantenbegehrens in der RA-Klausur? Hier scheint es drunter und drüber zu gehen in Nds. Ich kann das nur von unseren Seminaren berichtet, es ist grausam, was da teilweise in den AGs kommuniziert wird.
Bin gespannt auf euren Input.
Es grüßt,
TK
Kurze Frage an alle, die schon etwas weiter sind: Was sagt man euch in den AGs zur Darstellung des Mandantenbegehrens in der RA-Klausur? Hier scheint es drunter und drüber zu gehen in Nds. Ich kann das nur von unseren Seminaren berichtet, es ist grausam, was da teilweise in den AGs kommuniziert wird.
Bin gespannt auf euren Input.
Es grüßt,
TK
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Torsten Kaiser
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Keine Refs aus Niedersachsen im ganzen Forum?? Wo seids hier?
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KMR
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Hier Ref aus Nds aber noch nicht in der Anwaltstation 
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Torsten Kaiser
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ahh, ok. Dann kannst du gespannt sein, was dort alles in den AGs so passieren wird...
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KMR
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Ja, ich habe schon gehört, dass die Verwaltungs- und AnwaltsAG qualitativ im Vergleich zur Zivilisation bescheiden soll. Lassen wir es mal unvoreingenommen auf uns zu kommen 
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Torsten Kaiser
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Nimm das Gute mit und lass dich von den anderen Dingen nicht aus der Bahn verwerfen. Sehen wir uns in unseren Seminaren? I hope
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Torsten Kaiser
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sind hier sonst keine Refs aus Nds am Start??
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Torsten Kaiser
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Also, falls hier ein AG-Leitender aus Nds mitliest: Die Examens-Prüfervermerke HABEN den Prüfu ngspunkt Mandantenbegehren explizit.
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KMR
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Jetzt kann ich etwas beitragen dazu, Beginn der Anwalts-AG. Es wurde tatsächlich darauf heute hingewiesen, dass die kommerz. Reps auf einen eigenen Prüfungspunkt "Mandantebegehren" am Anfang der Klausur hinweisen würde. Das würde aber nach Aussage des AG-Leiters (RA) jedenfalls nicht für Niedersachsen zu treffen und wäre auch in den Hinweisen des hiesigen Prüfungsamtes in der Regel nicht vorgesehen. Es sei nicht falsch, aber bringe eben auch kein Plus. Ausnahmsweise könne das Sinn ergeben, wenn das Mandatenbegehren auslegungsbedürftig und auslegungsfähig sei.
Gibt es hier Kollegen, die ggf. mal als Prüfer in Niedersachsen tätig waren oder sind, und angeben können, inwiefern das richtig ist? Für die Anwaltsklausuren im öffentlichen Recht (VA) ist das jedenfalls ausdrücklich so verlangt und steht auch so in den Merkblättern des LJPA.
Gibt es hier Kollegen, die ggf. mal als Prüfer in Niedersachsen tätig waren oder sind, und angeben können, inwiefern das richtig ist? Für die Anwaltsklausuren im öffentlichen Recht (VA) ist das jedenfalls ausdrücklich so verlangt und steht auch so in den Merkblättern des LJPA.
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Torsten Kaiser
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Danke gür die Meldung, KMR. Wie schon vermutet und von mir gesagt: Das ist falsch, was man dir in der AG sagt. Ich kenne nur Prüfervermerken in Niedersachsen, in denen jedes Mal explizit das Mandantenbegehren als Prüfungspunkt enthalten ist. Es ist schlimm, dass deine AG-Leiter das nicht wissen
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KMR
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Wenn das zutrifft, dann finde ich das zugegeben erschreckend, dass sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man es in der Regel nicht machen solle.
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Torsten Kaiser
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Yep, das ist es. Aber wenn sich der Staat mehr oder weniger komplett aus dieser Aufgabe der Examensvorbereitung herauszieht, ist das das Ergebnis.
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Joshua
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Allerdings sehen die Lösungen der Musterklausuren (https://justizportal.niedersachsen.de/s ... 69786.html) den Punkt nicht explizit vor; das Begehren wird impliziert, zu Beginn des Gutachtens: "Zu prüfen ist, ob..." So finde ich es auch besser, da es ansonsten zu doppelter Arbeit käme. Aber wenn TK sagt, die Lösungen sähen den Punkt mittlerweile ausdrücklich vor, würde ich als Ref. mal auf eine offizielle Klärung hinwirken.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Torsten Kaiser
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Wie gesagt: das Mandantenbegehren ist explizit Prüfungspunkt in den Prüfervermerken der Examensklausuren auch in Nds, immer und immer wieder. Ich kenne jetzt nicht alle, aber in den vielen, die ich gesehen habe, steht es immer wieder drin. Und die Korrektoren gehen auch explizit darauf ein!! Es ist schlimm, dass das bei euch nicht bekannt ist. Im Examen fällt einem das dann auf die Füße. Dazu sagen wir auch viel in unseren Kursen.
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Joshua
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@TK: Deswegen ja auch mein weiterer Satz "Aber wenn TK sagt ...". Ich finde es grundsätzlich auch richtig, wenn Ihr in euren Repetitorien solche Problempunkte hervorhebt und den Absolventen damit die Chance gebt, eine informierte Entscheidung zu treffen.
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