GEZ Gebühren

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Isabell977
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GEZ Gebühren

Beitrag von Isabell977 »

Ich habe eine Frage zum Rundfunkrecht. Es wurde ein Bescheid festgesetzt für den Zeitraum 2017 bis Mitte 2019. Sodann wurde durch Nachweise, dass im Jahr 2017 Beiträge gezahlt wurden, der Bescheid für den zeitraum 2017 aufgehoben. Im Bescheid wurden Zahlungen, die im Jahr 2019 geleistet wurden, für 2017 angerechnet. Was passiert jetzt mit den Zahlungen die angerechnet wurden, wenn der Bescheid für den Zeitraum aufgehoben wurde? Werde die Zahlungen dann neu berechnet, bzw. wäre der Bescheid dann rechtswidrig ?
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Strich
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Re: GEZ Gebühren

Beitrag von Strich »

Eigene Gedanken? Am besten mit jeweiligen Normen, dann kann man besser über diesen sehr abstrakten Fall reden. Denn du willst hier ja sicherlich nicht kostenlos Rechtsberatung schnorren, oder? Nein bestimmt nicht, das würden nur Leute machen, die auch ihren Handwerker prellen, oder in der Kneipe nicht bezahlen. So jemand bist du ja sicherlich nicht, oder?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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famulus
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Re: GEZ Gebühren

Beitrag von famulus »

ClaudiusC hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 20:01 @famulus
@OJ1988….

Großmäuler, ihr habt eh keine Lizenz zum Löschen.
Verwirrt?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: GEZ Gebühren

Beitrag von OJ1988 »

ClaudiusC hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 20:01 @famulus
@OJ1988….

Großmäuler, ihr habt eh keine Lizenz zum Löschen.
\:D/
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Schnitte
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Re: GEZ Gebühren

Beitrag von Schnitte »

ClaudiusC hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 20:01 Großmäuler, ihr habt eh keine Lizenz zum Löschen.
Für jemanden, dem die Löschung seines Account so wichtig ist, schreibst du hier ziemlich viel.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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