Ich würde sagen, dass man zu jedem Gesetz irgendeinen extremen Einzelfall konstruieren kann, in dem es ungerecht erscheinen mag, auf wortlautgetreue Einhaltung des Gesetzes zu pochen. Aber für solche Extremfälle sind die Gesetze nicht geschrieben. Sie sind geschrieben für die überwältigende Mehrheit der Fälle, die sich tagein, tagaus ereignen, und müssen an diesen Standardfällen gemessen werden. Und da erscheint mir die Regel, dass der Kontrolleur bei Weigerung des Fahrgastes, eine Fahrkarte vorzulegen, die Rechte zur Selbsthilfe und zur Festnahme hat, völlig in Ordnung.FKN993 hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Oktober 2024, 18:59 Und Schnitte? (Stichwort Vendetta^^)
So, oder so ähnlich, könnte es sich zugetragen haben:
Mal angenommen du wärest Oberarzt. Du bist natürlich sehr umweltbewusst und hast deswegen entschieden lieber mit der Straßenbahn zu fahren. Du hast eine dringende OP-Vorbereitung vor dir (noch stirbt keiner). Das Dauerticket hast du natürlich dabei, auch deinen Mitarbeiterausweis vom Krankenhaus mit Foto. Der amtliche Lichtbildausweis fehlt natürlich. Dann passiert, was passieren muss und kurz vor dem Halt erwischt dich der rechtstreue Kontrolleur K. K, der sich freut endlich mal was zu tun haben, schenkt deiner Story natürlich keinen Glauben. Aus Unverständnis heraus, dass er das nicht anerkennt, willst du ihn stehen lassen. K, der dich Gauner natürlich nicht entkommen lassen will, hechtet dir hinterher und versucht dich zu ergreifen. Erst schubst du ihn weg, doch aus das war erfolglos, sodass du ihm einen ordentlichen Kinnhaken verpassen wolltest. K kommt dir aber zuvor, ein geübter Judoka, wendet eine Würge-Hebel-Technik an und streckt dich nieder. Währenddessen würgt er im Eifer des Gefechts etwas zu sehr und bricht dir in der Folge zusätzlich noch das Zungenbein (Halsverletzung). Im Polizeigriff unschädlich gemacht am Boden und einem Knie im Rücken, dauerte es noch ca. weitere 15 Minuten bis die Polizei eintraf, um deine Personalien festzustellen. Dann bekommst du von K endlich das Knöllchen. Am nächsten Tag weist du deine Berechtigung nach und zahlst 7€. In der Folge musstest du drei Tage ins Krankenhaus. Abstrakte Lebensgefahr bestand, konkret aber nicht. Es folgen entsprechende Anzeigen.
Angenommen, es wäre dir so oder so ähnlich passiert, was würdest du sagen?
Übrigens ist der Fall unrealistisch konstruiert. Ich bin in meinem Leben schon oft in Fahrkartenkontrollen geraten, aber noch nie wurde zusätzlich zur Fahrkarte der Lichtbildausweis verlangt. Ich weiß, dass die Dauerkarte streng genommen nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist, aber meiner Erfahrung nach ist das den Kontrolleuren völlig egal, solange die Fahrkarte selbst stimmt.